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Durch die „Erste Landesverordnung zur Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ wird das Warnstufensystem für Kinder und Jugendliche im Sport-, Jugendverbands- und Kulturbereich flexibler gestaltet.


Gesundheitsminister Clemens Hoch

„Kinder und Jugendliche mussten in Zeiten der Pandemie zurückstecken und viele Einschränkungen in ihrem Lebensalltag akzeptieren. Sie haben sich im hohen Maß solidarisch mit den Erwachsenen und insbesondere gegenüber älteren Menschen verhalten. Durch die Anpassung möchten wir ihnen ein Stück Normalität in ihrem Lebensalltag zurückgeben und gemeinsame Aktivitäten wieder ermöglichen“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.

„Unser Anliegen ist es, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Angebot in der Jugendarbeit, im Sport und der Kultur, auch außerhalb des Schulbetriebs möglich zu machen. Dies gelingt auch gut. Wir haben aber auch zahlreiche Hinweise und Sorgen, insbesondere die aus dem Kinder- und Jugendbereich und aus dem Sportbereich, übermittelt bekommen, dass weniger Teilhabe drohe, wenn im Land die Warnstufen 2 oder 3 ausgerufen werden müssten, obwohl Kinder und Jugendliche noch nicht so lange geimpft werden können“, so der Gesundheitsminister.

Lockerung der Verordnung

Die aktuell geltende Höchstgrenze von maximal 25 nicht-immunisierten Personen in Warnstufe 1 wird im Bereich des Amateur- und Freizeitsports für Kinder und Jugendliche übergangsweise auch in den Warnstufen 2 und 3 nicht weiter eingeschränkt. Konkret bedeutet dies, findet die Sportausübung in einer Gruppe statt, die aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre besteht, können unabhängig von der erreichten Warnstufe stets bis zu 25 nicht-immunisierte Personen und darüber hinaus eine unbegrenzte Anzahl an genesenen, geimpften oder diesen gleichgestellten Personen teilnehmen. Die Kategorie der gleichgestellten Personengruppen umfasst Kinder bis einschließlich elf Jahren. Zudem entfällt für Veranstaltungen im Freien die bislang geltende Vorausbuchungspflicht.

Mit der Aktualisierung der STIKO-Empfehlung vom 19. August haben Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ein Impfangebot in Rheinland-Pfalz erhalten

Da dies noch nicht so lange her ist und aufgrund des medizinisch notwendigen Abstands zwischen Erst- und Zweitimpfung, haben das Gesundheitsministerium und der organisierte Sport eine Anpassung der Verordnung zeitlich befristet bis zum 30. November vereinbart. In den kommenden Wochen wollen Land, Sport und Kultur gemeinsam weiter für mehr Impfungen – nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern insbesondere auch für Erwachsene – werben. In Rheinland-Pfalz liegt die Erstimpfquote, der 12-17-Jährigen bei über 40 Prozent. Vollständigen Impfschutz haben bereits 28 Prozent. „Eins sollten wir nicht vergessen: Die Lage ist auch weiterhin ernst und angespannt. Wir befinden uns immer noch in einer Pandemie. Deshalb kann ich nur appellieren sich auch weiterhin zu schützen und darüber hinaus die Impfangebote anzunehmen. Je mehr Erwachsene geimpft sind, desto sicherer können auch unserer Kinder Sportangebote wieder wahrnehmen“, betonte Hoch.


Anregungen aus dem Sportbereich aufgegriffen

„Sportliche und kulturelle Aktivitäten sind für die individuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von Bedeutung und außerdem ein weiterer Schritt in Richtung Normalität“, so der Gesundheitsminister. „Der organisierte Sport hat für die Landesregierung eine sehr große Bedeutung, denn die sportliche Betätigung in unseren Vereinen ist nicht nur für eine gesunde Gesellschaft unverzichtbar. Das Vereinsleben sorgt für den Zusammenhalt in unserem Land, wurde aber durch Corona-Pandemie stark eingeschränkt. Jetzt gilt es, insbesondere Kinder und Jugendliche wieder an den Sport und die Vereine heranzuführen. Sie müssen trotz der anhaltenden Einschränkungen die Möglichkeit haben, gemeinsam in ihren Mannschaften und Teams Sport zu treiben. Deshalb haben wir die Anregungen aus dem Sportbereich gerne aufgegriffen und die Corona-Bekämpfungsverordnung sehr schnell und pragmatisch angepasst“, sagte Sportminister Roger Lewentz. Christof Palm, Hauptgeschäftsführer des Landessportbunds Rheinland-Pfalz, betont: „Der Landessportbund freut sich sehr, dass die Stimme des organisierten Sports seitens der Landesregierung gehört und wertgeschätzt wird und wir so im sehr konstruktiven Austausch mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium gemeinsam schnell eine gute Lösung für die gesellschaftliche Teilhabe und eine gute und gesunde Entwicklung der 12- bis 17jährigen Kinder und Jugendlichen – auch über den Sport hinaus – gefunden haben. Getreu dem Motto unserer Mitgliedergewinnungskampagne „Comeback der Gemeinschaft“ ist somit in den 6000 Sportvereinen des Landes der Trainings-, insbesondere aber auch der Spielbetrieb in den Mannschaftssportarten für die nächsten Wochen und Monate nahezu vollständig sichergestellt.“

Unabhängig von der jeweils geltenden Warnstufe

Die vorgenommene Anpassung gilt neben dem Sport auch für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des außerschulischen Musik- und Kunstunterrichts sowie für Angebote der Breiten- und Laienkultur. Unabhängig von der jeweils geltenden Warnstufe können bis zu 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen genesene, geimpfte oder gleichgestellte Kinder und Jugendliche am Unterricht und an Proben teilnehmen, sofern die Gruppe ausschließlich aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren besteht. „Wir brauchen jetzt Verlässlichkeit für Jugendliche. Bei Angeboten für Jugendliche in den Bereichen Sport, Jugendverbandsarbeit und Kultur gelten bis zum 30. November 2021 immer die Regelungen der Warnstufe 1. Das schafft Planungssicherheit und gibt Jugendlichen Zeit, sich impfen zu lassen. Das ist gerade deswegen wichtig, weil Jugendliche Begegnungen brauchen. Außerdem hat die STIKO die Impfung für Jugendliche sehr spät, am 19. August 2021, empfohlen“, unterstrich Jugend- und Kulturministerin Katharina Binz.