Spaziergaenger Demo Mainz14
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Zum fünften Mal in Folge gehen die Straftaten im Dienstgebiet des Polizeipräsidiums Mainz zurück. Mit insgesamt 42.627 Straftaten liegt diese Zahl 7,6 Prozent unter dem Vorjahr (-3.513 Fälle). Noch deutlicher ist der Rückgang für die Stadt Mainz ausgefallen. Mit einem Rückgang um 10,7 Prozent auf 14.553 Straftaten liegt die Zahl 1.745 Fälle unter der des Vorjahres.


Zum Opfer einer Straftat zu werden ist damit erneut deutlich gesunken

Dies lässt sich an der sogenannten Häufigkeitszahl ablesen. Lag die Gefahr Opfer einer Straftat im Dienstgebiet des Polizeipräsidiums Mainz zu werden im Jahr 2015 noch bei 7.544 je 100.000 Einwohner, so lag diese im Jahr 2021 bei 5.072 und damit rund 32 Prozent niedriger. Für das Stadtgebiet Mainz liegt diese Zahl für das letzte Jahr bei 6.703. Sie ist damit im Rhein-Main-Gebiet und in Rheinland-Pfalz die Stadt mit der niedrigsten Häufigkeitszahl und damit auch der geringsten Gefahr Opfer einer Straftat zu werden.

„Diese Entwicklung zeigt, dass unsere kontinuierlichen Bemühungen, Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen, Wirkung zeigen. Auch wenn Corona zu einem Teil zu diesem Rückgang beigetragen haben dürfte, lässt sich an der langfristigen Entwicklung der Erfolg unserer polizeilichen Arbeit ablesen. Dies ist für uns Auftrag und Verpflichtung zugleich, in unseren Bemühungen nicht nachzulassen!“, so Polizeipräsident Reiner Hamm zur Veröffentlichung der Kriminalstatistik.

Auch die Aufklärungsquote bewegt sich mit 64,6 Prozent im Jahr 2021 auf einem anerkannt hohen Niveau.

Im Jahr 2021 lagen in den sogenannten Straftatenobergruppen, mit Ausnahme der Tötungsdelikte und Sexualdelikte, Rückgänge vor.

Quelle: Polizei

Aufteilung der Straftaten:

Tötungsdelikte

Mit 19 Tötungsdelikten, davon 9 Versuche erfolgte im Jahr 2021 ein Anstieg um 5 Fälle, liegt aber im Langzeitvergleich durchaus im unteren Bereich (2012 – 34; 2015 – 25; 2018 – 11). Die Zahl setzt sich aus 11 Fällen aus dem Bereich des Totschlags, 5 Fällen aus dem Bereich der fahrlässigen Tötung, 2 Fällen des Schwangerschaftsabbruchs und 1 Morddelikt zusammen.

Sexualdelikte

Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erreichten im PP Mainz in 2021 erneut einen Höchstwert mit 1.208 Fällen. Zurückliegende Gesetzesänderungen erschweren Vergleiche zu den Vorjahren. Die Zunahme betrifft jedoch vornehmlich die Straftaten Verbreitung, Erwerb, Besitz oder Herstellung von Kinderpornographie und ist mehrheitlich auf den signifikanten Anstieg der sogenannten NCMEC -Verfahren zurückzuführen. Also Verfahren, die durch die halbstaatlich, US-amerikanische Organisation „National center for missing an exploited children“ über das BKA den Polizeibehörden in Deutschland gemeldet werden. Die hohe Zuwachsrate von 48,8 Prozent ergibt sich zu einer sehr großen Anzahl aus der Verbreitung pornographischer Inhalte in Chatgruppen von Jugendlichen. Jeder Empfänger einer derartigen Nachricht ist in der Regel auch Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren.

Rohheitsdelikte

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit wie Körperverletzungsdelikte gingen um 10,5 Prozent auf 6.647 zurück.

Diebstahlsdelikte

Diebstahlsdelikte ohne erschwerende Umstände wie beispielsweise Ladendiebstahl verzeichnen einen erheblichen Rückgang um 12,6 Prozent auf 7.008 Fälle. Diebstahlsdelikte unter erschwerenden Umständen erfuhren einen Rückgang um 16,7 Prozent auf 3.716 Fälle. Die darunter zu subsummierenden Wohnungseinbruchsdiebstähle sanken im Jahr 2021 erneut um 41,2 Prozent auf das Langzeitminimum von 304 Fällen (2020: 517, 2019: 633, 2018: 1.012).

Vermögens- und Fälschungsdelikte / Betrug Vermögens- und Fälschungsdelikte sanken im Betrachtungszeitraum um 5,9 Prozent auf 8.719 Fälle. Ein Großteil dieser Fälle entfällt auf Betrugsdelikte.

Eine erhebliche Zunahme wurde jedoch bei Subventionsbetrugs von 26 auf 57 Fälle (+119 Prozent ) und bei Abrechnungsbetrug von 25 auf 65 Fälle (+ 160 Prozent) festgestellt.

Ursächlich hierfür sind Betrugsverfahren im Zusammenhang mit Sonderzahlungen für Gewerbetreibende, welche im Rahmen der Corona-Pandemie finanzielle Unterstützung beantragten. Seit des ersten „Lockdowns“ im März 2020 können Kleinunternehmen und Soloselbständige bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) die sogenannte „Corona-Sofort-Hilfe“, von 9.000 Euro oder 15.000 Euro beantragen. Aufgrund der anhaltenden Pandemie kamen 2021 zu dieser Soforthilfe noch weitere Hilfsmöglichkeiten hinzu, so dass sich der Kreis der Antragsberechtigten und damit die Tatgelegenheit nochmals erhöht hat. Die Antragsteller machten hierbei falsche Angaben und erhielten aufgrund dessen entsprechende Geldsummen.

Impfpassfälschungen

Die statistische Erfassung der Urkundenfälschung von Impfausweisen erfolgt erst ab dem 01. Januar 2022, dezidierte Aussagen zum Deliktsbereich „Impfpassfälschungen“ für das Jahr 2021 können daher nicht gesondert dargestellt werden.

Sonstige Straftatbestände

Sonstige Straftatbestände gingen im Jahr 2021 um 7,1 Prozent auf 10.375 Fälle zurück. Hierunter sind beispielsweise Sachbeschädigungen oder Beleidigungen zu subsummieren.