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Während das trockene Wetter anhält, steigt der Trinkwasserverbrauch aktuell auf Spitzenwerte. Wie die Stadt Kelkheim im Taunus mitteilt, ist dadurch die öffentliche Wasserversorgung gefährdet. Die Bemühungen in den letzten Wochen, Trinkwasser zu sparen, blieben bislang ohne Erfolg. Deshalb ruft die Stadt Kelkheim gemäß der Gefahrenabwehrverordnung mit sofortiger Wirkung den Wassernotstand aus.

Gemäß § 2 der Gefahrenabwehrverordnung gelten während des Wassernotstandes folgende Verbote:

Es ist verboten, Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen zu verschwenden oder aufzuspeichern. Ebenfalls ist es nicht gestattet, Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen für folgende Zwecke zu verschwenden:

  • zum Beregnen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Rasen- und Grünflächen, Parkanlagen – mit Ausnahme von Neuanpflanzungen in der Anwuchsphase –, Spiel- und Sportstätten, Terrassen, Dächern, Wänden, Anlagen und Bauwerken. Das maßvolle Gießen von Balkon-, Kübel- und Gartenpflanzen ist von dem Verbot nicht erfasst
  • zum Betreiben von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken, privaten Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen
  • zum Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Gegenständen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln, sowie zum Betrieb von Klimaanlagen
  • zum privaten oder gewerblichen Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen aller Art, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist

Bei Missachtung drohen hohe Geldbußen

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 5.000,00 Euro bestraft werden. Zusätzlich kann der Magistrat Sperrzeiten für die Trinkwasserbereitstellung festlegen. Diese Regeln gelten im gesamten Stadtgebiet. Die Bevölkerung ist aufgefordert, sich daran zu halten Sobald sich die Situation ändert, wird umgehend darüber informiert.