Die Bauaufsicht der Kreisverwaltung war am vergangenen Dienstag erneut zur Kontrolle im Rhein-Selz-Park in Nierstein unterwegs. Dabei wurden, wie schon bei diversen Kontrollen in den vergangenen Wochen, keine baugenehmigungspflichtigen Bautätigkeiten festgestellt. Der vom Kreis 2019 verhängte Baustopp gilt weiterhin und wird demnach auch befolgt – anders, als es in Videos suggeriert wird, die derzeit über die sozialen Medien in der Öffentlichkeit kursieren.
Zur Erläuterung
Baugenehmigungspflichtig sind Tätigkeiten, die in die Statik eines Bauwerks eingreifen – zum Beispiel der Bau neuer Mauern. Auch darf nichts entstehen, was die Nutzung eines Gebäudes verändern würde. Vor Jahreszeiten und Winter gesichert werden dürfen Gebäude in Absprache mit der Bauabteilung hingegen schon.
Wie bereits mehrfach berichtet, waren zuletzt im Sommer in einem anderen Teil des Rhein-Selz-Parks Verstöße gegen den Baustopp festgestellt worden. Hier läuft bereits ein Bußgeldverfahren.