F 2211 Waffenvernichtung 2 scaled e1669698602292
F 2211 Waffenvernichtung 2 scaled e1669698602292

Ein Transport mit Polizeischutz. An Bord viele Revolver, Pistolen und Flinten. Das Ziel: ein Stahlwerk, um dort die Waffen zu vernichten. In diesem Jahr entsorgte die Untere Waffenbehörde des Landkreises Mainz-Bingen mehr als 400 Waffen aus dem gesamten Landkreis. Hinzu kamen etwa 150 Waffen aus der Landeshauptstadt Mainz. Diese hatten sich seit der letzten Vernichtungsaktion im November 2021 angesammelt. Einige Waffen wurden freiwillig abgegeben, andere wurden von der Polizei oder der Waffenbehörde sichergestellt.

Entsorgt wurden erlaubnispflichtige Lang- und Kurzwaffen wie Büchsen, Pistolen und Revolver, erlaubnisfreie Schreckschusswaffen sowie einzelne Waffenteile

Darüber hinaus gab es auch mehrere verbotene Waffen, wie zum Beispiel Schlagringe und Wurfsterne. In dem Stahlwerk wurden diese Waffen zunächst vernichtet: Sie wurden zerkleinert, die Metallteile können anschließend eingeschmolzen und wiederverwertet werden. Zur Absicherung begleiteten Einheiten der Polizei den Transport.

In dem Zusammenhang macht die Untere Waffenbehörde darauf aufmerksam: Findet man eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, ist die Behörde unverzüglich zu kontaktieren. Das schreibt das Waffengesetz (§ 37c WaffG) so vor. Gefunden werden solche Waffen immer mal wieder bei Erbfällen oder nach Hauskäufen. Aber auch Legalwaffenbesitzer wie Jäger und Sportschützen können ihre Waffen bei der Waffenbehörde abgeben, wenn beispielsweise die Jagd aus Altersgründen aufgegeben wird. Die Abgabe und Vernichtung der Waffen ist im Landkreis Mainz-Bingen für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.

Wer die Untere Waffenbehörde kontaktieren möchte, kann sich an Markus Sternberger, Abteilung Sicherheit und Ordnung/Kommunalaufsicht, wenden: Per E-Mail unter Sternberger.Markus@mainz-bingen.de oder unter Tel. 06132 787 5113.