Auch in Ingelheim geht die weitere Steigerung von Mieten nicht spurlos vorbei. Auch wenn die Mietpreise nicht so stark ansteigen wie in den Metropolen München oder Berlin, ist doch ein Aufwärtstrend erkennbar, wie Oberbürgermeister Ralf Claus bei der offiziellen Vorstellung des neuen Mietpreisspiegels, der ab 1. Januar 2019 gültig ist, erläutert. Vor allem die stark gestiegenen Bau- und Bodenpreise seien für den Anstieg der Mieten verantwortlich. Dies bestätigten auch Heinz-Peter Brehm vom Mieterschutzverein für Mainz und Umgebung und Claudia Karwatzki vom Haus- Grund- und Wohnungseigentümerverein Ingelheim und Umgebung. Die beiden Parteien erarbeiteten gemeinsam mit der Stadtverwaltung den neuen Mietpreisspiegel, der alle zwei Jahre fortgeschrieben wird und ab Juli 2019 auch für die neuen Stadtteile Heidesheim und Wackernheim gilt.

Unisono bestätigten die Beteiligten, dass alle Vermieter eher im Mittelbereich vermieten, nach oben werden die Preise kaum ausgeschöpft. Das erhalte ein stabiles Mietverhältnis und Gerichtsprozesse könnten weitgehend vermieden werden, was die Erfahrung der letzten Jahre zeige.

Stadtteil- oder straßenbezogen wird der Mietpreisspiegel nicht berechnet. Für den einen ist die Innenstadtnähe, auch wenn kein Balkon existiere oder eine laute Straße vorbeilaufe wichtig, ein anderer bevorzugt eine ruhige Lage, abseits des Trubels, jedem ist sein Wunsch entsprechend Geld wert.

Neu ist nun, dass Gebäude ab einem Baujahr von 2015 berücksichtigt werden. Hier zeige sich, dass bei einem Mietpreis beispielsweise einer 40 Quadratmeterwohnung von bis zu 12,30 Euro pro Quadratmeter schon fast Mainzer Niveau erreicht werde, meint Oberbürgermeister Ralf Claus. Die Menschen müssten immer mehr Geld für Mieten ausgeben, das betrachte man mit Sorge, aber in Ingelheim gebe es eine riesige Nachfrage und das Angebot sei vergleichsweise klein.


Der Mietspiegel wurde von der Stadtverwaltung Ingelheim unter Beteiligung der Interessensverbände gemäß § 558c BGB, (Haus-, Grund- und Wohnungseigentümerverein Ingelheim am Rhein und Umgebung e.V. und Mieterschutzverein für Mainz und Umgebung e.V) erstellt.

Der Mietspiegel findet seine Grundlage in §§ 557-561 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Die ausgewiesenen Mieten werden kurz als „ortsübliche Vergleichsmiete“ bezeichnet. Der Mietspiegel bildet eine der nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Möglichkeiten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten. Er bietet den Beteiligten eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Mieterhöhung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches zu vereinbaren, ohne selbst Vergleichsobjekte zu benennen oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen. Bei Neuvermietungen kann die Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich frei vereinbart werden. Es sind jedoch die Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) zu beachten. Nach § 5 WiStG ist die vorsätzliche oder leichtfertige Forderung eines unangemessen hohen Entgeltes für die Vermietung von Wohnraum als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Der Mietspiegel sollte daher bei Neuabschlüssen von Mietverträgen als Orientierungshilfe herangezogen werden.

Herausgeber: Stadt Ingelheim