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Nachrichten Ingelheim | Am gestrigen Samstag (03.10.2020) fanden in Ingelheim mehrere Versammlungen statt. Es fand eine Kundgebung der Partei „Die Rechte“ statt. Zeitgleich haben verschiedene Organisationen aus Ingelheim und Rheinhessen ebenfalls Versammlungen angemeldet, die sich klar gegen den Aufzug der rechten Partei richteten.


Aufzug der Gegendemonstranten

Die Bahnhofstraße, in der die Versammlung stattfand, wurde ab 13:00 Uhr von der Polizei für den Verkehr gesperrt. Ab 14:30 Uhr trafen dann rund 300 Teilnehmer der Gegendemonstration auf dem Sebastian-Münster-Platz ein. Gegen 15:05 Uhr startete dann ein Aufzug mit rund 200 Teilnehmern, die sich an die erteilten Auflagen hielten. Nach einer Abschlusskundgebung wurde diese Versammlung gegen 16:20 Uhr beendet.

Sitzblockade behinderte den Aufzug der Partei „Die Rechten“

Gegen 16:10 Uhr konnte der Aufzug der Partei „Die Rechte“ starten, woran insgesamt 15 Personen teilnahmen. Da der Aufzug allerdings durch eine Sitzblockade von rund 250 Personen gestoppt wurde, leitete die Polizei diesen über eine Alternativstrecke. Die Einsatzleitung der Polizei hatte aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos entschieden, die Sitzblockade nicht aufzulösen. Die 250 Personen müssen allerdings nun mit einer Strafanzeige rechnen.

Mehrere Strafanzeigen wurden gestellt

Von den Gegendemonstranten wurden außerdem mehrere Sirenen eingesetzt, wodurch insgesamt acht Polizisten Verletzungen in Form von Beeinträchtigungen des Gehörs erlitten. Außerdem griffen die Gegendemonstranten die Polizeibeamten an und versuchten die Absperrung zu überwinden. Entsprechende Strafanzeigen werden daher gefertigt. Auch die Abstands- und Hygieneregeln wurden teilweise nicht eingehalten, weshalb mehrfach darauf hingewiesen werden musste.

Nach einer Abschlusskundgebung am Bahnhof, wurde dann auch die Versammlung der Partei „Die Rechte“ gegen 18:20 Uhr beendet. In Zusammenhang mit dieser Versammlung wurden neun Verstöße gegen Auflagen gegen die Hygieneregeln festgestellt. Zudem wird die Polizei das Tragen von eventuell verfassungsfeindlichen Symbolen strafrechtlich prüfen.