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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (29. April 2021) um 10:30 Uhr, über die Revision der Klage von Kommunen aus Rheinland-Pfalz und Hessen sowie mehreren Privatklägern zur Südumfliegung am Frankfurter Flughafen. Aus Mainz-Bingen sind fünf Kommunen unter den Klägern gewesen.


Landrätin Dorothea Schäfer dazu

Die Landrätin von Mainz-Bingen, Dorothea Schäfer unterstützt die Kommunen in ihrem Kampf gegen den Fluglärm, bei der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wird sie persönlich anwesend sein: „Der Flughafen ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für unsere Region. Aber die negativen Auswirkungen wie etwa der Fluglärm müssen, wo immer es geht, minimiert werden.“

Gemeinde Klein-Winternheim ging in Revision

Die Leipziger Verhandlung ist die Revision des Verfahrens, das im Februar 2019 vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel stattfand. Damals wurde die Klage der Privatkläger und Kommunen, unter denen sich aus Mainz-Bingen die Gemeinden Nierstein, Lörzweiler, Nackenheim, Ober-Olm und Klein-Winternheim befanden, abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat damals die Revision ausdrücklich zugelassen. Diese Revision bestreitet aus Mainz-Bingen exemplarisch für die übrigen Kommunen nur noch die Gemeinde Klein-Winternheim, deren Ortsbürgermeisterin Ute Granold ebenfalls vor Ort das Verfahren verfolgen wird. Der Landkreis ist als Mitfinanzier im Boot.

Im Kern geht es darum, auf welcher Route die Südumfliegung, die in Rheinhessen für mehr Fluglärm sorgt, geführt werden soll, um einerseits den Fluglärm für möglichst viele Menschen zu reduzieren. Andererseits soll ein reibungsloser und flüssiger An- und Abflug am Rhein-Main-Airport gewährleisten werden.

Zahl der lärmgeplagten Menschen könnte stark sinken

Aus Sicht der klagenden Kommunen ist bei der von der deutschen Flugsicherung (BAF) festgelegten Variante die Zahl der konkret betroffenen Anwohner zu hoch. Bei einer von den Klägern vorgelegten Alternativroute könnte die Zahl der lärmgeplagten Menschen um mehrere Tausend sinken: Ist der Lärm größer als 55 dB(A), würde die Zahl der Betroffenen um 5500 Personen sinken, ist er größer als 50 dB(A), wären dies 6000 Personen und im Bereich von mehr als 45 dB(A) sind es sogar 30.000 Menschen, die weniger vom Fluglärm betroffen sind – so das Ergebnis eines von den Klägern in Auftrag gegebenen Gutachtens des Königlich Niederländischen Luft- und Raumfahrtlabors (Royal NLR), einem weltweit anerkannten Institut gerade in Bezug auf gutachterliche und wissenschaftliche Erkenntnisse zu Flugsicherungsthemen.

Diese Belange sind nach Auffassung der Klägerkommunen bei der Bewertung der Routen durch das BAF jedoch nicht ausreichend berücksichtigt worden. Aus Sicht der Kläger beruht  die Fehlgewichtung auf einem Verstoß gegen die Vorgaben des unmittelbar für die Bundesrepublik geltenden EU-Rechts (VO EU 598/2014). „Wir erwarten, dass das Bundesverwaltungsgericht unserer Revision stattgibt und nun die Rechtswidrigkeit der Südumfliegung feststellt“, sagte die Landrätin. Nicht ausgeschlossen sei es aber auch, dass das Verfahren nochmals zurück an den hessischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen wird.