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Stadtverwaltung Ingelheim. Aufgrund vermehrter Beschwerden von Friedhofsbesuchern möchte die Stadt Ingelheim darauf aufmerksam machen, dass auf den städtischen Friedhöfen Grabschmuck an Urnenwänden und auf Urnengrabfeldern nicht dauerhaft angebracht werden darf.

Es gibt Regelungen auf dem Friedhof

Es gilt die Regelung, dass Trauergestecke und ähnlicher Grabschmuck an den Urnenwänden innerhalb von vier Wochen nach der Bestattung durch die Angehörigen entfernt werden müssen. Das Aufstellen von Wachskerzen, Metallbehälter und Gefäßen an den Urnenwänden ist nicht gestattet.

Auf dem Urnengrabfeld des Hauptfriedhofes Frei-Weinheim dürfen Trauergestecke, Blumen, Grablichter und Figuren nur auf dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden, nicht aber auf der Rasenfläche. Auch hier weist die Verwaltung darauf hin, dass die abgelegten Gegenstände vier Wochen nach der Bestattung durch die Angehörigen vom Ablageplatz entfernt werden müssen.

In beiden Fällen behält sich die Friedhofsverwaltung vor, die aufgestellten Gegenstände und Blumen zu entfernen und nach einem Aufbewahrungszeitraum von vier Wochen zu entsorgen, sollten die Angehörigen ihrer Pflicht zur Entsorgung nicht nachkommen.

Bei Fragen steht die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 06132 717 625 zur Verfügung. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.