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Die Zukunft des Budenheimer Außengeländes stand im Mittelpunkt einer Gesprächsrunde im Ingelheimer Kreishaus, an der Vertreter der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, der Gemeinde Budenheim, der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd sowie der Bürgerinitiative „Rettet unsere Gärten“ teilnahmen.

Dabei war erkennbar: Alle Seiten sind weiterhin darum bemüht, im Rahmen des geltenden Rechts nach möglichen Kompromisslinien zu suchen. Per Allgemeinverfügung hatte der Kreis vor einigen Monaten Eigentümer und Pächter aufgefordert, die nicht genehmigten baulichen Anlagen, wie etwa Hütten und Zäune, zu entfernen.

Foto: Thorsten Lüttringhaus

Das 114 Hektar große Gelände befindet sich im Landschaftsschutzgebiet, ein 22 Hektar großer Teil ist zusätzlich Trinkwasserschutzgebiet. Und wie zwischenzeitlich noch offenbar wurde, sind 86 Hektar des Außengeländes vom Land Rheinland-Pfalz im Jahre 2004 auch als Überschwemmungsgebiet klassifiziert worden. Damit sind bauliche Anlagen in dessen Geltungsbereich grundsätzlich nicht möglich.

Der Spielraum für einen Kompromiss ist daher sehr eng, wie der 1. Kreisbeigeordnete Steffen Wolf (SPD) deutlich machte: „Die rechtlichen Hürden für eine eventuelle Legalisierung der dort befindlichen Hütten und Zäune sind sehr hoch.“ Daran lasse sich nichts ändern. Dennoch arbeite man weiter an der Frage: „Bekommen wir hier etwas hin, was die Situation dort zumindest teilweise befriedet?“

Foto: Thorsten Lüttringhaus

Dafür habe man in den vergangenen Monaten viel Zeit und Energie darauf verwendet, mit der Bürgerinitiative im Gespräch zu bleiben und alle möglichen rechtlichen Vorgaben auf mögliche bürgerfreundliche Wege hin zu überprüfen. Und dies werde man auch weiterhin tun, stimmten Steffen Wolf, der Budenheimer Bürgermeister Stephan Hinz und Christian Staudt, als Abteilungsleiter bei der SGD Süd für die Überschwemmungsgebiete zuständig, überein. Alle drei äußerten Verständnis für die Position der Gartenbesitzer und deren Argumente.

Gemeinsam mit der Bürgerinitiative soll nun geprüft werden, ob Gelände, das nicht im Überschwemmungsgebiet liegt, eventuell als Ausweichfläche für Gärten aus dem betroffenen Bereich dienen kann. Christian Staudt will in dem Zusammenhang nochmal die Festsetzungen des Überschwemmungsgebietes überprüfen lassen. Und Steffen Wolf erneuerte die Aussage: „Wir werden uns jeden einzelnen Widerspruch anschauen und mit den Betroffenen die weiteren Schritte besprechen.“

Foto: Thorsten Lüttringhaus

Dabei werde auf jeden Fall sozialverträglich vorgegangen. Priorität beim Rückbau hätten die nicht genutzten und vermüllten sowie die gewerblich genutzten Grundstücke. Für die BI bewertete Thomas Friedgen das Gespräch positiv: „Die rechtliche Lage ist schwierig, das ist uns bewusst. Wir kämpfen aber weiter für einen Erhalt der Gärten in diesem Gebiet und daher ist es uns wichtig, mit den Behörden im Gespräch zu bleiben. Wir sind zu Kompromissen und Veränderungen bereit, um eine weitere Nutzung der Grundstücke als Garten und Freizeitgelände zu ermöglichen.“