Rottweiler Zeuss
Rottweiler Zeuss

Verfügung über die Tötung des Rottweilers Zeus – trotz bestandenen Wesenstests hält Behörde in Sachsen an der Tötungsanordnung aus dem Jahre 2018 fest. Es ist nicht vorstellbar und dennoch ist es Realität: Der Hund besteht einen Wesenstest und trotzdem hält die Behörde weiterhin an der angeordneten Tötung des Hundes fest. Es handelt sich um den derzeit brisantesten Fall aus dem Bereich Tierrecht und betrifft alle Hundehalter bundesweit.


Wir haben mit den Rechtsanwältinnen chiappa&hauser aus Klein-Winterheim über den Fall gesprochen

Das willkürliche Vorgehen der Behörde und nahezu der gesamte Ablauf des behördlichen und gerichtlichen Verfahrens können von Ihnen eigentlich nur als absurd empfunden werden. Dennoch ist der Fall aus dem Leben und der täglichen Praxis gegriffen. Dieser ist von enormer Bedeutung, der Rottweiler Zeus muss leben und zu seiner Familie zurück nach Hause dürfen! Es kann jeden Hundehalter treffen – auch Sie! Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände und die Mühlen der Verwaltung und Justiz begangen zu mahlen.

„Für uns ist es ein äußerst emotionaler Fall, unsere Mandanten jedoch bringt er tagtäglich an die Grenze des Ertragbaren.“

Zeitaufschub für Rottweiler Zeus – Zwischenentscheidung des Oberverwaltungsgerichts

28.02.2020 13:00 Uhr: Wir können an dieser Stelle mitteilen, dass aktuell eine Zwischenentscheidung des Oberverwaltungsgerichts bekannt ist. Der Behörde wurde aufgegeben, von Vollstreckungsmaßnahmen, also von der Tötung, abzusehen, bis über das anhängige Eilverfahren entschieden wurde.

29.02.2020 21:00 Uhr: Das Sächsische Staatsministerium äußerte sich zu dem Fall bei Facebook öffentlich. Zum Artikel: Staatsministerium Sachsen reagiert ungewöhnlich auf Rottweiler Zeus



Was war geschehen?

Ein tragischer Vorfall war es zweifellos, als der Hund unserer Mandanten vor über 2 Jahren, Anfang des Jahres 2018, bei einem Spaziergang einen alten Herrn ansprang, welcher bedauerlicherweise körperlich nicht in der Lage war, seinen Sturz nach vorne abzufangen und auf sein Gesicht stürzte. Er zog sich durch den Sturz erhebliche Verletzungen im Gesicht zu. Der Hund hatte den Mann unstreitig nur angesprungen. Zeus war zum Zeitpunkt des Vorfalls an einer Schleppleine geführt worden. Unsere Mandantin war auf dem teilweise vereisten Waldboden ausgerutscht, weshalb ihr ein Teil der Leine bei ihrem Sturz überhaupt entgleiten konnte.

Der Sohn des Geschädigten meldete den Vorfall der zuständigen Behörde in Sachsen. Diese leitete mit Hilfe des Sohnes des Geschädigten (einem Polizisten) ein behördliches Verfahren gegen unsere Mandanten als Hundehalter ein, welches sodann mit Nachdruck betrieben wurde. Schon vor einer behördlichen Anhörung unser Mandanten zu dem eigentlichen Geschehen, fand ein unangekündigter Hausbesuch zum Zwecke der Einschätzung von Zeus statt. In der ersten Niederschrift wurde Zeus von einem Beamten als folgsam beschrieben, da er auf die Kommandos seiner Halter unmittelbar reagierte.

Eine bei dem ersten Hausbesuch anwesende Beamtin der Hundeführerstaffel schlug vor, Zeus mit einem Leinen und Maulkorbzwang zu belegen. Sie forderte eine Lockerung der Maulkorbpflicht für das Hundetraining in einer Hundeschule, in welcher Zeus aktuell ein Fährtentraining absolvierte.

Die Behörde wollte hiervon jedoch nichts wissen, vereinzelte Mitarbeiter der Behörde in Sachsen hatten sich bereits abgestimmt und beabsichtigten von Beginn an, den Rottwei-ler Zeus als einen gefährlichen Hund einzustufen mit der Folge das Tier einzuschläfern. Diese Absprache ist nachweislich getroffen worden. Entsprechende Aktenauszüge liegen vor.

Die Petition für Zeus: Bereits über 51000 Unterschriften nach 24 Stunden. Jetzt Unterschreiben

 



Vor die Wahl gestellt – Behörde verlangt freiwillige Tötung

Entscheidung der Behörde Zeus zu töten stand schon fest. Der zuständige Sachgebietsleiter der Behörde hatte diese Herangehensweise bereits mit dem Amtsveterinär abgesprochen, noch bevor dieser Zeus überhaupt erstmalig in Augenschein genommen hatte. Diese Absprache ist ebenfalls nachweislich getroffen worden. Entsprechende Aktenauszüge liegen vor.

Unsere Mandanten wurden dann bei einem von der Behörde in Sachsen geplanten weiteren Vor-Ort-Termin, erstmals in Anwesenheit des Amtsveterinärs, vor eine unmögliche Wahl gestellt: Entweder sie würden Zeus sofort freiwillig einschläfern lassen oder aber es würde eine dahingehende Verfügung durch die Behörde erlassen und die sofortige Tötung von Zeus zwangsweise durchgesetzt.

Unsere Mandanten entschieden sich, für Zeus zu kämpfen und teilten der Behörde mit, dass sie ihren Hund nicht freiwillig einschläfern lassen würden. Die sächsische Behörde hielt Wort und erließ dann– wie angekündigt – die Verfügung, in welcher die sofortige Tötung von Zeus angeordnet wurde.

Die Tötungsanordnung wurde pauschal und ungeprüft darauf gestützt, dass der Hund zu gefährlich sei, um von irgendeiner Person gehalten zu werden. Das bedeutet, dass gerade auch ein Tierheim, welches zur Haltung gefährlicher Hunde berechtigt und befähigt ist, nach Ansicht der Behörde nicht in der Lage sei, den Hund aufgrund dessen Gefährlichkeit zu halten.

In Folge der Tötungsanordnung unternahmen unsere Mandanten alles in ihrer Macht Stehende, um das Leben ihres Hundes Zeus zu retten. Unsere Mandanten stellten Zeus auf eigene Kosten einer Problemhundetrainerin und drei öffentlich bestellten und anerkannten Sachverständigen im Hundewesen vor.

Das Ergebnis fiel einheitlich aus: Zeus darf auf keinen Fall getötet werden!

Die Problemhundetrainerin und die drei Sachverständigen im Hundewesen bescheinigten alle ausnahmslos, dass sie eine Tötung des Hundes für absolut unverhältnismäßig halten und die Tötung eklatant gegen das Tierschutzgesetz verstoßen würde. Zeus wurde u.a. von Herrn Thomas Baumann, einem deutschlandweit bekannten, öffentlich bestellten und anerkannten Sachverständigen im Hundewesen begutachtet. Dieser erkannte nach eingehender Begutachtung des Hundes KEINE Argumente, die eine Euthanasie des Hundes begründen könnten. Herr Thomas Baumann, öffentlich bestellter und anerkannter Sachverständiger im Hundewesen äußert sich aktuell zu dem laufenden Verfahren:

„Behördenwillkür mit Todesfolge! Wir gehen dunklen Zeiten entgegen, wenn mittlerweile Hunde selbst durch Gerichte rechtswidrig getötet werden sollen und keiner was dagegen unternimmt. Seit zwei Jahren kämpft eine Familie um das Leben ihres Rottweilers.

Mein Gutachten vom August 2018 bekräftigt die Abwegigkeit und Unzulässigkeit einer Euthanasie. Ein weiterer Sachverständiger trainierte anschließend erfolgreich mit dem Hund und eine öffentlich bestellte Sachverständige widerlegt in letzter Instanz die Gefährlichkeit des Rüden. Die Behörden und offensichtlich auch die Gerichte kümmert das alles offensichtlich nicht und fordern bis zuletzt die Tötung des Hundes. Die Aussagen von drei fachlich versierten Sachverständigen, die sich einvernehmlich GEGEN eine Euthanasie aussprechen, werden ad absurdum geführt.

Ich gehe mittlerweile davon aus, dass hier ein richtungsweisender Präzedenzfall geschaffen werden soll, der künftig das Töten von verhaltensauffälligen Hunden per Gerichtsbeschluss erleichtern soll. Zumal wir es mit der Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichtes zu tun haben. Was hier passiert, hat einen derart bizarren Charakter, dass jetzt die Öffentlichkeit eingeschaltet werden muss. Wer Kontakte zu öffentlichen Medien hat, bitte die Anwaltskanzlei ansprechen. Thomas Baumann“ Quelle: Facebook-Seite mit Zitat von Thomas Baumann



Zeus besteht Wesenstest

Zeus wurde einem Wesenstest unterzogen, welcher von einer öffentlich bestellten und anerkannten Sachverständigen im Hundewesen nach anerkannten Standards durchgeführt wurde. Zeus bestand den Wesenstest unstreitig ohne Beanstandungen. Die Sachverständige attestierte, dass es sich nicht um einen gefährlichen Hund im Sinne des Landeshundegesetzes handele. In der Folge wäre Zeus nicht als gefährlicher Hund anzusehen und einzustufen. Es wurde erneut bescheinigt, dass die Tötung unter keinem Gesichtspunkt vertretbar ist.

Nach diesen Expertenmeinungen muss „Zeus“ wieder zu seiner Familie zurück nach Hause dürfen, gegebenenfalls unter Auflagen.

Die zuständige Behörde hält trotz der drei eingeholten Expertenmeinungen an der Tötungsanordnung fest und möchte mit allen Mitteln verhindern, dass Zeus nicht mehr nach Hause zu seiner Familie kommt. Dieser Fall ist brisant und kann jeden Hundehalter deutschlandweit treffen. Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt somit in ganz Deutschland.

Hunde könnten aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände getötet werden

Würde die unserem Fall zugrundeliegende Verfügung Bestand haben, könnte ein Hund bereits aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände von seiner Familie getrennt und sofort getötet werde. Viel schlimmer noch: dies könnte geschehen, ohne dass der jeweilige Hund einem Wesenstest unterzogen werden müsste. Ein Hund könnte von seiner Familie getrennt und getötet werden, ohne vorher einem öffentlich bestellten und anerkannten Sachverständigen im Hundewesen vorgestellt worden zu sein.

Der im Grundgesetz verankerte Tierschutz (Art. 20 a GG) und das Tierschutzgesetz sind jedoch zwingende Grundsätze unseres Zusammenlebens und unserer heutigen Wertvorstellungen. Diese haben ausnahmslos Beachtung zu finden, in jedem Bundesland. Aus diesem Grund geht dieses Verfahren deutschlandweit jeden Hundehalter und Tierfreund etwas an.

Wir werden weitere Informationen über dieses Verfahren teilen. Die zuständige Behörde hat die im Grundgesetz verankerten Grundwerte folgenschwer missachtet. Zurzeit ist der Ausgang eines gerichtlichen Eilverfahrens abzuwarten. Das Oberverwaltungsgericht hat aktuell per Beschluss über eine von uns eingereichte Beschwerde zu entscheiden. Hier steht zu hoffen, dass die Richter am Oberverwaltungsgericht dem Irrsinn ein Ende setzen.



Was ist mit den angeblichen weiteren Vorfällen?

Die Enkelin des geschädigten alten Mannes wurde seitens des zuständigen Behördenmitarbeiters angesprochen, dass es dienlich wäre, auch Hinweise auf konkrete Vorfälle mit dem Rottweiler-Rüden in der Vergangenheit seitens der unmittelbaren Nachbarschaft und Betroffener zu erhalten.

Denn es gab bis zu diesem Zeitpunkt keine aktenkundigen Vorfälle mit Zeus.

Es wurde ihr nachweislich mitgeteilt, dass zwar im Rahmen von Anrufen auf Vorfälle Bezug genommen werde, dass sich alle Anrufer jedoch mit konkreten, rechtlich verwertbaren Aussagen leider bedeckt halten würden. Weiterhin wurde ihr von dem zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt, dass so leider nur die Verwertung behördenbekannter Vorgänge möglich sei. Auch dies liegt unserer Kanzlei in schriftlicher Form vor. Behördenbekannter Vorfall war zu diesem Zeitpunkt ausschließlich das Anspringen ihres Großvaters durch Zeus.

In der Folge wurden durch den Sohn (Polizist) des Geschädigten zwei weitere Vorfälle an die mit dem Fall Zeus befasste Behörde gemeldet. Diese gemeldeten Vorfälle, die zuvor nachweislich nie zur Kenntnis der Behörde gebracht wurden, wurden dann – zusätzlich zu dem Anspringen – der Tötungsanordnung zugrunde gelegt und diese damit begründet. Unter anderem war es nach den Aussagen des Sohnes (Polizist) des Geschädigten dazu gekommen, dass Zeus dessen Hund drei Jahre zuvor gebissen haben soll.

An dieser Stelle kommt die oben geschilderte prozessuale Besonderheit verwaltungsgerichtlicher Eilverfahren, nämlich der Umstand, dass keine Beweisaufnahme durchgeführt wird, zum Tragen.

Das bedeutet, dass die im Nachgang durch den Sohn (Polizist) des Geschädigten gemeldeten angeblichen Vorfälle nicht im Rahmen einer Beweisaufnahme durch die Gerichte überprüft wurden. Es kam daher also weder vor der Behörde vor Erlass der Verfügung noch vor den Gerichten zur Anhörung etwaiger Zeugen oder Befragung von Sachverständigen. Die Tötungsanordnung wurde im Eilverfahren weiterhin bekräftigt und aufrechterhalten.

Wie bereits geschildert, befinden wir uns diesbezüglich in einem laufenden Eilverfahren, in welchem eine Entscheidung in Kürze erwartet wird.



Was ist das Ziel und wird weiteres unternommen?

Unser Ziel ist es, dass Zeus nicht getötet wird und er wieder zu seiner Familie zurück nach Hause darf. Zeus befindet sich derzeit in einem Tierheim. Wäre er in der Obhut der agierenden sächsischen Behörde gewesen, wäre er bereits im Jahre 2018 ohne weiteres Zuwarten getötet worden. Wir werden nicht aufgeben und mit unseren Mandanten und Ihnen zusammen für Zeus kämpfen.

Für alle, die Zeus und seine Familie unterstützen wollen, teilen wir die öffentliche und offizielle E-Mail Adresse des Sächsischen Staatsministerium des Innern mit: info@smi.sachsen.de 

Vielleicht finden Ihre Anregungen und Sorgen zu dem aktuellen Geschehen und der generellen bundesweiten Bedeutung dieses Fall Gehör.

Updates zu dem Fall und weitere Details finden Sie auf der Website www.tierimrecht.de und auf der Facebook-Seite chiappaundhauserrechtrundumstier

Auch das Bündnis Schattenhunde und Herr Thomas Baumann unterstützen uns auf ihren Facebook-Seiten.

Eine Petition für Zeus kann unterzeichnet werden unter dem folgenden Link: Petition Rottweiler Zeus