Das Sächsische Staatsministerium des Innern reagierte auf die Berichterstattung zu der geplanten Tötung des Rottweilers Zeus (wir berichteten). Auf unsere Presseanfrage hat das Ministerium bislang nicht reagiert. Das Staatsministerium geht stattdessen den ungewöhnlichen Weg und postet bei Facebook eine Statement. In der Erklärung wird keine Stellung zu dem Fall genommen. Man weist lediglich auf einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Bautzen vom 18. Juni 2018 hin. Es wird auch nicht darauf hingewiesen, das die gemeldeten früheren Vorfälle zu keinem Zeitpunkt überprüft wurden. Es kam daher also weder vor der Behörde vor Erlass der Verfügung noch vor den Gerichten zur Anhörung etwaiger Zeugen oder Befragung von Sachverständigen (wir berichteten)

 


Das Staatsministerium erwähnt in keinster Weise, dass der Hund „nicht“ gebissen hat. In diesem Posting mit sehr wenig Inhalt versucht man sich mit einem Gegenangriff, der lediglich die Situation noch mehr anheizt und viel Luft für Spekulationen offen lässt. Ob ein Staatsministerium in einer solchen Art und Weise reagieren sollte, mag dahingestellt sein. Auch die Wortwahl im Facebook Posting „angegriffen“ stellt ein völlig anderes Bild des Geschehens dar. Wenn man jedoch so etwas in den sozialen Kanälen veranlasst, dann sollte dieses ausführlich mit den Hintergründen geschehen. Wir prüfen aktuell weitere Unterlagen und Hinweise zu diesem Fall in der Redaktion und werden nach Prüfung weitere Details bekannt geben.

In dem Posting bei Facebook heißt es:

„Derzeit sorgt die Diskussion um die Gefährlichkeit eines Rottweiler-Rüden aus dem Erzgebirgskreis und die daraus resultierenden Folgen für das Tier zum Schutz von Menschen und anderen Tieren für sehr emotionale Nachfragen.

Bei allem Verständnis für Ihre Sorge möchten wir Ihnen die Sachlage kurz darstellen und weisen zudem auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Bautzen vom 18. Juni 2018 hin.

Der betreffende Rottweiler hat im Januar 2018 in der Nähe von Schneeberg/ Erzgebirge einen älteren Herren angegriffen und schwer verletzt.

Im Ergebnis der Ermittlungen wurde eine amtstierärztliche Untersuchung des Hundes angeordnet und durchgeführt. Das zuständige Landratsamt Erzgebirgskreis hat daraufhin eine klare »Gefährlichkeit des Hundes« festgestellt und ein sofortiges Einschläfern des Hundes zum Schutz von weiteren Menschen und Tieren angeordnet.

Gegen diese Entscheidung wurde Widerspruch eingelegt. Derzeit läuft das Widerspruchsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen. Eine Entscheidung wird spätestens Mitte März 2020 erwartet.

Wir bitten um Verständnis, dass wir vor Ausgang des Verfahrens keine weiteren Aussagen machen können. Derzeit befindet sich der Hund in einem Tierheim in Brandenburg.“