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Nachrichten Groß-Gerau | Wenn der Rettungsdienst zur Behandlung vor Ort ist, muss alles meist schnell gehen. Bei den Einsätzen geht es nicht selten auch um Leben und Tod. Ab sofort erhält jeder Patient und jede Patientin vor der Behandlung eine Schutzmaske, um die Möglichkeit einer Infektion mit dem Coronavirus zu verringern. Boost your City hat bei Dr. Marco Renth, dem ärztlichen Leiter Rettungsdienst bei der Gefahrenabwehr des Kreises Groß-Gerau nachgefragt.


Der Vorrat an Schutzmasken sollte ausreichen

Marco Renth teilte mit, dass man davon ausgehe, dass genügend Masken verfügbar sein werden. Derzeit stehen rund 7.500 „OP-Masken“ und 1.100 FFP2-Masken zur Verfügung. Über den Rettungsdienst wurden bei unterschiedlichen Lieferanten Masken bestellt. Letzte Woche wurden die ersten 3.000 Masken geliefert. Diese Woche folgen noch 10.000 FFP2-Masken, welche bereits in Deutschland sind. Dazu kommen die Bestellungen der Organisationen und noch weitere ausstehende Lieferungen von Masken im mittleren fünfstelligen Bereich.

Die Anweisung gilt für alle Rettungsdienste im Kreis Groß-Gerau

Es seien sowohl reguläre „OP-Masken“ als auch FFP2-Masken und FFP3-Masken in allen Fahrzeugen vorhanden, berichtet Marco Renth. Insgesamt seien 19 Rettungswagen, drei Notfallkrankenwagen, ein Krankenwagen und zwei Notarzteinsatzfahrzeuge im Kreis Groß-Gerau im Einsatz.

Die Anordnung gelte im Detail für folgende Rettungsdienste im Kreis Groß-Gerau:

  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Malteser Hilfsdienst (MHD)
  • Arbeiter Samariter Bund (ASB)
  • Fahrdienst- und Service Gesellschaft (MFS)
  • Notarztgemeinschaft Rhein-Main
  • Merck


Weitere Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdiensts tragen bei der Patientenversorgung Handschuhe und eine FFP2-Maske. Bei speziellen Maßnahmen, wie der Verneblung von Medikamenten oder der Beatmung, wird zusätzlich noch eine Schutzbrille aufgesetzt. Bei der Versorgung von nachweislich an Covid-19 erkrankten Patienten wird die Schutzausrüstung zudem um einen Schutzkittel beziehungsweise Schutzoverall ergänzt.

Maßnahmen dienen der Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes

Diese Maßnahmen sind nötig, vor allem die Mitarbeiter aber auch die Patienten vor einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Denn ansonsten besteht das Risiko, dass sich die Mitarbeiter infizieren oder dass sie im Anschluss in Quarantäne müssen. Das könnte zur Folge haben, dass manche Einsatzfahrzeuge nicht mehr besetzt werden und somit nicht mehr zu Einsätzen fahren können.

„Die aktuell getroffenen Maßnahmen erfolgen unabhängig von der Erkrankung des jeweiligen Patienten und dienen letztendlich dem Schutz der Mitarbeiter, des Patienten und der Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes“, betont Dr. Marco Renth.