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Am Montag (19. Dezember 2022) wurde ein Steuerberater aus dem Kreis Groß-Gerau von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem Polizeipräsidium Südhessen festgenommen. Dem zugrunde liegt ein Haftbefehl des Amtsgerichts Groß-Gerau wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs in elf besonders schweren Fällen.

Auszahlung von Überbrückungshilfen in Höhe von 600.000 Euro

Der Beschuldigte steht im Verdacht, in den Jahren 2021 und 2022 als Steuerberater für elf Gewerbetreibende aus Südhessen Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen III und III Plus gestellt zu haben. Im Rahmen der Antragstellungen soll der Beschuldigte gefälschte Rechnungen, also Scheinrechnungen, vorgelegt oder falsche Angaben über Hygienemaßnahmen gemacht haben.

Insgesamt soll der Beschuldigte in diesen Fällen 65 Scheinrechnungen mit ausgewiesenen Kosten in Höhe von insgesamt über 1,2 Millionen Euro vorgelegt haben. In sechs Fällen kam es zur Auszahlung von Überbrückungshilfen in Höhe über 600.000 Euro. Durch Kontrollen und Überprüfungen des Regierungspräsidiums Gießen und der hessischen Finanzämter konnte die Auszahlung weiterer Überbrückungshilfen verhindert werden.

Vorausgegangen waren umfangreiche, mehrmonatige Ermittlungen

Um Missbrauch bei Anträgen auf Corona-Hilfen zu vermeiden, war für die Überbrückungshilfen III und III Plus vorgesehen, dass Anträge ausschließlich über sogenannte Prüfende Dritte, insbesondere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfern oder Rechtsanwälten, eingereicht werden konnten. Der Festnahme des Steuerberaters vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Südhessen. Im Zeitraum vom 18. November 2021 bis zum 24. Mai 2022 wurden in dem Ermittlungskomplex die Wohn- und Geschäftsräume des Beschuldigten sowie von 31 Gewerbetreibenden durchsucht. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen in insgesamt 63 Objekten wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt.

Die Auswertung der Beweismittel und die weiteren Ermittlungen haben zu einem dringenden Tatverdacht und dem Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten geführt.

Der Beschuldigte wurde nach seiner Ergreifung dem Haftrichter bei dem Amtsgericht Groß-Gerau vorgeführt, der den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug setzte. Die Ermittlungen gegen die beteiligten Gewerbetreibenden aus Südhessen werden ebenfalls bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt.