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Der Kreis Groß-Gerau wird zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 erneut eine kreisweite nächtliche Ausgangssperre verhängen. Die Verfügung soll am Gründonnerstag, 1. April 2021, 0 Uhr in Kraft treten. Das kündigten Landrat Thomas Will und der Erste Kreisbeigeordnete Walter Astheimer am Montag nach der Sitzung des Verwaltungsstabs an.


Kindertagesstätten sollen auch geschlossen bleiben

Zugleich sollen die Kindertagesstätten im Kreis ab Dienstag nach Ostern geschlossen bleiben. In den Städten und Gemeinden wird es dann nur noch eine Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen geben. „Die stark steigenden Infektionszahlen im Kreis machen diese Einschränkungen leider notwendig“, betonten Will und Astheimer. „Um die dritte Corona-Welle zu brechen, müssen wir die Mobilität einschränken und Kontakte reduzieren.“

Der Verwaltungsstab des Kreises hat gestern ein ganzes Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht. Neben dem Betretungsverbot der Kitas und der Ausgangssperre in der Zeit von 21:00 bis 5:00 Uhr wird auch der Sport im Kreis weiter eingeschränkt: Ab Donnerstag ist die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum bindend: Auch zum Sport unter freiem Himmel (die kreiseigenen Hallen bleiben weiter geschlossen) wie generell im öffentlichen Raum dürfen sich dann nur noch zwei Haushalte mit maximal fünf Personen (inklusive der Kinder) treffen.

Weiter gilt: Fitness-Studios, Yoga-, Pilates- und EMS-Studios im Kreis Groß-Gerau können zwar offenbleiben – sie dürfen ab Donnerstag aber nur noch mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test betreten werden. Die Betreiber können selbst Tests anbieten. Sie sind allerdings in jedem Fall verpflichtet, die Einlässe zu kontrollieren und zu dokumentieren. Der Kreis verlängert zudem die Maskenpflicht auf belebten Plätzen in den Kommunen. Auch die Besuche in den Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin nur mit einem aktuellen negativen Corona-Test erlaubt.

Inzidenzwert weit über 150

Am Montagnachmittag informierte Landrat Will die 14 Bürgermeister aus den Kreiskommunen über die geplanten Kontaktbeschränkungen. „Wir können den Trend nicht ungesteuert auf die Oster-Feiertage zulaufen lassen“, begründet die Verwaltungsspitze die neuerlichen Regelverschärfungen. „Alles deutet schließlich darauf hin, dass der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen binnen einer Woche, die sogenannte Inzidenz, weiter steigen wird“, so Will und Astheimer. Der Wert betrug am Montag 169,7. „Wir richten an die Menschen im Kreis den dringenden Appell, persönliche Begegnungen und größere Familientreffen an den Ostertagen weitgehend zu vermeiden – so schwer das auch sein mag“, so Will und Astheimer. „Wir befinden uns aktuell in einer entscheidenden Phase auf unserem Pandemie-Marathon.“

Das Gesundheitsamt des Kreises unterstrich die ernste Corona-Lage vor Ostern: „Kontaktreduzierung ist das Gebot der Stunde. Die britische Mutante des Virus ist aktuell dominant. Diese Mutation ist mit bis zu einer 60 Prozent höheren Infektiosität und leider oft mit einem schwereren Krankheitsverlauf assoziiert. Auch Kinder und Jugendliche sind vermehrt betroffen. Nach einem zunächst milden bis moderaten Verlauf der SARS-CoV-2 Infektion kann es bei Kindern zwei bis vier Wochen später zu dem sog. PIMS-Syndrom kommen, einer überschießenden Immunreaktion. Auch wenn diese Komplikation bisher selten auftritt, sollte bei Kindern nach einer Corona – Infektion auf Symptome wie erneutes Fieber, Kreislaufprobleme, Bauchschmerzen und Hautausschläge geachtet und in diesem Fall umgehend der Kinderarzt/ die Kinderärztin zu Rate gezogen werden“, sagte Dr. Angela Carstens, die Leiterin des Kreisgesundheitsamts. Die Verfügungen, die aktuell vom Rechtsamt des Kreises juristisch begründet werden, sollen am Dienstag fertiggestellt und dann wie üblich auf der Homepage des Kreises veröffentlicht werden. Die neuen Verfügungen sollen vorerst bis zum 18. April 2021 gelten.



Durchfahrt durch den Kreis ist zulässig

Bereits im vergangenen Dezember hatte der Kreis aufgrund der hohen Inzidenzen den 275.900 Menschen in den 14 Kommunen in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr in den Nachtstunden den Aufenthalt im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt. Eine Durchfahrt durch den Kreis ist nun auch wieder zulässig. Ausnahmen für die Ausgangssperre wird es ebenfalls wieder beispielsweise aus beruflichen Gründen, wegen notwendiger medizinischer Versorgung oder auch zur Wahrnehmung des Sorgerechts geben.

„Die aktuelle Situation mit der rasanten Verbreitung der hochansteckenden Corona-Mutanten verlangt von uns allen sehr viel ab“, sagten Will und Astheimer: „Eine nächtliche Ausgangssperre, so schmerzlich der Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen auch ist, könnte dazu beitragen, Infektionen wieder einzudämmen und dann auf einem niedrigeren Infektionsniveau über Öffnungsschritte zu befinden.“ Dazu sei es aber notwendig, das Infektionsgeschehen wieder unter Kontrolle zu bekommen.