Nachrichten Groß-Gerau

| In Corona-Zeiten ist es notwendig, dass sich alle Menschen gut vor einer Virusinfektion schützen können. Eine der aktuellen Maßnahmen zum Schutz für sich und andere ist das Tragen von medizinischen Masken. Ohne diese Masken kann man derzeit beispielsweise nicht einkaufen gehen oder den öffentlichen Personennahverkehr nutzen.


Maskenpflicht eine zusätzliche finanzielle Belastung

Für Menschen mit geringen Mitteln stellt die Maskenpflicht allerdings eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Daher wurden verschiedene Personengruppen (über 60-jährige, gesundheitlich gefährdete Menschen, SGB-II-Hilfeempfänger, Nutzer der Tafeln, Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften…) bereits über den Bund oder das Land Hessen mit medizinischen Masken versorgt. „Leider wurde dabei aber eine Zielgruppe vergessen“, sagt Landrat Thomas Will: nämlich die Menschen im Bezug von Sozialhilfe (SGB XII) oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (für Geflüchtete, die nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften leben).

Der Versuch des Hessischen Landkreistags, angeregt vom Kreis Groß-Gerau eine Lösung für diese Gruppen analog zu den oben Genannten zu finden, scheiterte. Sowohl Bundesarbeits-  als auch Bundesgesundheitsministerium lehnten den Vorschlag ab. Begründung der Ministerien war, dass den Krankenkassen – die für die Bestätigung des Maskenanspruchs verantwortlich sind – keine kompletten Daten über die SGB-XII-Bezieher vorlägen und weiter, dass es eine große Schnittmenge zwischen den Rechtskreisgruppen gebe, sodass die meisten betroffenen Menschen ohnehin Masken zur Verfügung gestellt bekämen.

Versorgung der Menschen auf Kosten des Kreises

„Diese Erklärung ist aber nicht schlüssig. Schließlich ist nicht jeder, der Sozialhilfe bezieht, über 60 Jahre alt oder chronisch erkrankt“, betont der Landrat. Daher übernimmt der Kreis Groß-Gerau auf eigene Kosten die Versorgung seiner Menschen, die in besonderer Weise von Armut betroffen sind. „Denn Infektionsschutz darf keine Frage des Geldbeutels sein“, so Thomas Will.

Pro Person werden zehn Masken versandt. Rund 1600 Menschen zwischen sechs und 59 Jahren, die im Sozialhilfe- oder Asylbewerber-Leistungsgesetz-Bezug stehen, werden daher in den nächsten Tagen Post aus dem Landratsamt erhalten.