Nachrichten Groß-Gerau | Auch am Silvesterabend gelten angesichts der weiterhin herrschenden Corona-Pandemie einige Regeln, an die Landrat Thomas Will und Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer nach der jüngsten Sitzung des Verwaltungsstabs des Kreises Groß-Gerau am Dienstag noch einmal erinnern.


Kontaktbeschränkungen beachten

So ist die vom Land verordnete Kontaktbeschränkung auch am letzten Tag des Jahres zu beachten: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.“

Feuerwerksverbote

Im Kreis Groß-Gerau gilt zudem eine Allgemeinverfügung folgenden Inhalts: „Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist im gesamten öffentlichen Raum des Kreises Groß-Gerau untersagt. Vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems wird die dringende Empfehlung ausgesprochen, auch im privaten Raum das Zünden von Feuerwerkskörpern zu unterlassen.“

Die Zahl 50 und darunter anstreben

Auch wenn augenblicklich die Inzidenz (Zahl der Corona-Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner) im Kreis deutlich unter 200 gesunken ist, gibt es keinen Grund, nachlässig oder gar bewusst unvorsichtig zu werden, betont der Landrat: „Die Infektionszahlen werden voraussichtlich erneut steigen, wenn nach den Feiertagen wieder mehr Menschen getestet werden und die Labore wieder ohne Unterbrechung arbeiten.“ Darum ist es wichtig, die eingeübten Abstands- und Hygieneregeln weiterhin anzuwenden, ergänzt Walter Astheimer: „Nur so – und mit Hilfe der Impfungen, die jetzt gestartet sind – können wir die Ausbreitung des Coronavirus` eindämmen. Unser Ziel darf nicht nur sein, knapp unter einer Inzidenz von 200 zu bleiben; das ist schließlich die höchste Stufe im Eskalationskonzept. Wir müssen die Zahl 50 und darunter anstreben.“



Oft schwere Verletzungen an Silvester

Darum appellieren die Chefs der Kreisverwaltung an alle Menschen im Kreis, sich auch an Silvester zurückzunehmen – und nicht eventuell noch vorhandene Böller oder Raketen im eigenen Garten oder vom Balkon aus zu zünden. „Wir wissen aus Erfahrung, dass es in der Silvesternacht und an Neujahr immer wieder zu schweren Verletzungen durch Feuerwerkskörper gekommen ist. Bitte gefährden Sie niemanden und verzichten Sie auf diese Form des Feierns. Begrüßen Sie das neue Jahr auf stille Art“, so Thomas Will und Walter Astheimer. Dies wünschen sie sich auch, damit die ohnehin extrem belasteten Krankenhäuser nicht zusätzlich gefordert werden. Auch die Rettungsdienste sollten für ihre ohnehin nötigen Einsätze und Transportfahrten von Kranken bereitstehen können und nicht überfordert werden durch zusätzlichen Alarm.

Bitte an das Land Hessen

Eine weitere dringende Bitte richtet Landrat Thomas Will ans Land Hessen. Der Bund gibt vor, dass nach dem derzeit vorrangig laufenden Einsatz der mobilen Impfteams in Altenheimen und Krankenhäusern alle anderen Menschen über 80 Jahre einen Anspruch auf Impfung haben. In Hessen soll dies zunächst aber nicht in den lokalen Impfzentren – wie in Groß-Gerau – geschehen, sondern in den sechs Regionalimpfzentren. Das für den Kreis Groß-Gerau zuständige liegt in Darmstadt.

„Ich halte dies für ein wenig skurril. Da schicken wir ältere Menschen, die oftmals in ihrer Bewegung eingeschränkt sind, beispielsweise von Bischofsheim – an Groß-Gerau vorbei – nach Darmstadt. Oder: Der 80-jährige Groß-Gerauer darf nicht zum Zentrum Auf Esch, sondern muss nach Darmstadt fahren. Da muss man im hessischen Corona-Kabinett dringend noch einmal nachsteuern“, sagt Landrat Will. Außerdem wäre es in seinen Augen hilfreich, wenn das Land möglichst schnell bekanntgeben würde, über welche Rufnummern und Mailadressen die Anmeldung zum Impfen geschehen kann. Über das Impfzentrum in Groß-Gerau jedenfalls ist dies nicht möglich.