Bilder Chiara Forg4
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Eindringlicher Alarm gleich von mehreren Gasmessgeräten: Als Kräfte der Stadtpolizei Rüsselsheim am Main und der Polizeistation Rüsselsheim vergangene Woche eine Shisha-Bar in der Böllenseesiedlung zu einer Kontrolle betraten, lösten die Warngeräte für Kohlenmonoxid (CO) der Einsatzkräfte sofort aus.

„Das Ergebnis dieser Prüfung hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig regelmäßige Kontrollen sind“

Das geruchlose und unsichtbare Gas CO entsteht bei unvollständiger Verbrennung, es ist für Menschen hoch gefährlich. Umgehend mussten daher alle Wasserpfeifen gelöscht und die Räumlichkeiten gelüftet werden. Der Verkauf und Betrieb von Wasserpfeifen in der Shisha-Bar ist nun so lange untersagt, bis eine ordnungsgemäße Lüftungsanlage eingebaut sowie funktionsfähige CO-Melder in der Gaststätte installiert worden sind.

„Das Ergebnis dieser Prüfung hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig regelmäßige Kontrollen der Stadtpolizei gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt sind. Wer Nachrichten über immer wieder vorkommende, schwere Kohlenmonoxidunfälle verfolgt, weiß um das Risiko zu hoher Konzentrationen des Gases“, sagt Oberbürgermeister Udo Bausch.

„Neben der Vorbeugung von gesundheitlichen Gefahren geht es bei diesen Überprüfungen immer auch um die wirksame Umsetzung von gesetzlichen Regelungen. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit leisten Stadtpolizei und Landespolizei so einen wertvollen Beitrag für Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt“, dankt der Verwaltungschef den an den Kontrollen beteiligten Kräften.

Zahlreiche Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften

Insgesamt haben Stadtpolizei und Landespolizei am 11. Januar 2023 acht Gaststätten im Stadtgebiet mit dem Schwerpunkt auf Shisha-Bars kontrolliert. Dabei wurden neben den zu hohen CO-Werten in der Böllenseesiedlung auch zahlreiche Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften aufgedeckt – unter anderem gegen den Spielerschutz nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), das Hessische Gaststättengesetz (HgastG), das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie das Tabaksteuergesetz (TabStG).

Geldspielgeräte wurden in gleich drei Shisha-Bars außer Betrieb genommen, zwei davon im Dicken Busch und eine in der Böllenseesiedlung. Grund dafür war, dass sämtliche Geräte nicht mit der OASIS Sperrdatei für Spielsüchtige verknüpft waren. Dieser Schutzmechanismus ist seit dem 1. Juli 2021 nach dem Hessischen Spielhallengesetz (HSpielhG) für den Betrieb von Geldspielgeräten vorgeschrieben. In einer der Gaststätten im Dicken Busch fehlte zudem die Erlaubnis zum Betrieb der Spielgeräte komplett.

In zum Teil erheblichem Ausmaß stellten die Kontrolleure zudem unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher:

14 Gebinde waren es in einer Shisha-Bar, 28 in einer zweiten und 58 in einer dritten. Kriminelle Kreativität zeigten die Betreiber der Gaststätte in der Böllenseesiedlung, die ihren Tabak unter anderem in Hockern und Abfallbehältern versteckt hatten. Von den Mitarbeitern der Stadtpolizei wurden die Depots allerdings entdeckt.

Zu den weiteren entdeckten Auffälligkeiten gehörten 33 Flaschen Spirituosen in einer Gaststätte ohne Ausschankerlaubnis für Alkohol sowie ein Betrieb, in dem während Zeitpunkt der Kontrolle war keine verantwortliche Person in der Gaststätte anwesend war. Je nach Art der Verstöße sind nach den Kontrollen Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet worden.