Wiegehaus3 scaled
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Die Gemeindewaage im Rüsselsheimer Stadtteil Königstätten hat schwere Zeiten hinter sich. Eine Sanierung wäre längst fällig gewesen. In den vergangenen Tagen haben Bürgerinnen und Bürger nun das „Wiegehäusschen“ in eine Rettungsdecke gehüllt. Die Forderung: Rettet das Wiegehäusschen.

Die Stadt Rüsselsheim teilte dazu mit:

Der Magistrat weiß um die Bedeutung sowohl der Waage selbst als auch der Fläche um das Wiegehäuschen. Sie ist in Königstädten zentraler Punkt mit hohem Identitätswert und wurde in der Vergangenheit regelmäßig für Veranstaltungen genutzt. Das gesamte Ensemble, Gebäude sowie die Brücke (Stellfläche/Wiegefläche), stehen unter Denkmalschutz. Die Nutzung als Waage wurde bereits vor Jahren eingestellt, da weder der Bedarf nach einer derartigen Waage noch eine Eichung gegeben waren. Außerdem waren die sicherheitstechnischen Voraussetzungen für den Betrieb nicht mehr herzustellen.

Derzeit ist die Brücke (Stellfläche/Wiegefläche) der Waage mit einem Bauzaun zur Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr abgesperrt

Seit längerem befasst sich die Bauverwaltung, sofern Ressourcen zur Verfügung stehen, mit der Erarbeitung einer pragmatischen, finanzierbaren und mit dem Denkmalschutz in Einklang stehenden Lösung. So wurde auf Initiative des Königstädter Heimatkundlers Wolfgang Einsiedel Kontakt zu zwei ehemaligen Waagebauern aufgenommen, mit denen gemeinsam ein Ortstermin stattfand, um deren fachliche Einschätzung zum Zustand der Waage zu erhalten. Schon bei diesem Termin wurde weiterer Untersuchungsbedarf festgestellt. Die Standsicherheit der Brücke (Stellfläche/Wiegefläche) konnte nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden. Der Unterbau, die tragenden Teile als auch die gesamte Wiegetechnik sind in einem desolaten Zustand. Teile der eigentlichen Wiegetechnik sind durch fortgeschrittene Korrosion fast vollständig verfallen. Eine fachgerechte Bewertung des Bestandes erfordert den Rückbau der Waagenbrücke und ein Öffnen des Grubenschachtes.

Ziel ist es, die Verkehrssicherheit wiederherzustellen und die historische Anmutung zu erhalten. Zu berücksichtigen sind hierbei in erster Linie der Denkmalschutz, die dauerhafte Standsicherheit, alle Belange der Gefahrenabwehr als auch die Finanzierbarkeit in der aktuellen Situation.

In einem ausführlichen Telefonat im Juli mit dem Landesamt für Denkmalpflege haben sich Stadtrat Nils Kraft und die Bezirkskonservatorin darauf verständigt, im Spätsommer bei einem Ortstermin über das weitere Verfahren, die erhaltenswürdige Technik sowie eine mögliche finanzielle Beteiligung des Landesamts zu erörtern.

Unabhängig von der Denkmalwürdigkeit der Waage sind die Ressourcen der Stadt zu berücksichtigen

Aufgrund der seit längerer Zeit massiv eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten der Stadt muss jedes Jahr wieder erneut priorisiert werden, welche Maßnahmen wann umgesetzt werden können. Unvorhergesehene Maßnahmen, baulich (zum Beispiel undichte Dächer etc.) oder technisch (zum Beispiel Havarien wie Wasserrohrbruch, Heizungsausfall etc.) und Vandalismus an städtischen Liegenschaften machen es immer wieder erforderlich, Maßnahmen, die weder zeitlich noch finanziell eingeplant waren, über Deckungskreise im Haushalt zu bestreiten. In der aktuellen Situation der vorläufigen Haushalts-Führung ist die Stadt gemäß Paragraf 99 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) massiv eingeschränkt in ihren Möglichkeiten. Dies war in den Jahren zuvor auch regelmäßig über längere Perioden der Fall, so wurde der Haushalt 2021 erst am 08. Dezember 2021 genehmigt.

Erstmals wurden im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 50.000 Euro im Haushalt eingestellt. Mit diesen wurden dann aufgrund der fehlenden Personalkapazitäten in 2021 Haushalts-Reste gebildet. Für den Haushalt 2022 wurden die Mittel im laufenden Verfahren zur Konsolidierung gestrichen. Für 2023 werden die Mittel als Wiederholungsveranschlagung angemeldet. Das bedeutet, dass die Mittel erst wieder 2023, sofern eine Genehmigung des Haushalts 2023 durch das Regierungspräsidium erfolgt, zur Verfügung stehen.

Doch die Finanzen sind nur ein Teil der notwendigen Ressourcen

Der Fachkräftemangel wirkt sich seit Jahren kontinuierlich negativ auf erforderliche Stellenbesetzungsverfahren in Folge von Personalfluktuation aus. Wenn Beschäftige in den Ruhestand oder in Elternzeit gehen, wenn sie wechseln oder kündigen, hat dies zur Folge, dass Stellen in der Regel nicht übergangslos nachbesetzt werden können, und somit laufende Maßnahmen für zum Teil längere Phasen nur mit reduzierten Personalressourcen abgewickelt werden und keine neuen begonnen werden können. Die umfangreichen baulichen Erfordernisse der Stadt im Bereich Bildung und Betreuung, also Kitas und Schulen, haben auf Grund der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zeit Priorität.

Stadtrat Kraft kann sich zur Beschleunigung aber vorstellen, das Wiegenhäuschen einer Bürgerinitiative, vergleichbar dem Bürgerhaus Bauschheim, zu übertragen. Ein Sanierungszuschuss wäre aber auch hier erst mit der Haushaltsgenehmigung 2023 möglich. Auch eine interessierte Bürgerin hat sich mit einer vergleichbaren Idee bereits im Rathaus gemeldet.