Final12 1
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Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hebt die Ausgangssperre auf. Dafür wird die Allgemeinverfügung im sozialen und betrieblichen Bereich zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung mit sofortiger Wirkung aktualisiert. Auch die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen wurde aufgehoben.


Verwaltungsgericht kippte die Allgemeinverfügung

Der Grund dafür waren Beschlüsse vom Verwaltungsgericht Darmstadt. Diese bezeichnen die Ausgangssperre und die Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen in Riedstadt als rechtswidrig und waren der Kreisverwaltung am Mittwoch (14. April 2021) zugegangen. Das Verwaltungsgericht hatte sich zuvor mit den entsprechenden Klagen zweier Privatleute gegen die Ausgangssperre auseinandergesetzt, wobei einer der beiden gleichzeitig auch gegen die Maskenpflicht in Riedstadt klagte.

In der Begründung zur Ausgangssperre heißt es, dass der Kreis Groß-Gerau sich nicht an das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes gehalten habe. Das beschrieb zu diesem Zeitpunkt eine Ausgangsbeschränkung erst ab einer mehrtägigen Sieben-Tages-Inzidenz von 200 als mögliche Maßnahme. Zudem schreibt das Gericht, dass die im Infektionsschutzgesetzt (§28a, Abs. 2) genannten Maßnahmen eine „ultima ratio“ darstellen, so dass sie nur dann in Betracht kommen, wenn alle anderen zu Gebote stehenden Maßnahmen nicht mehr greifen. Auch dies sei im Kreis Groß-Gerau nicht der Fall gewesen.

Zur Maskenpflicht äußert sich das Darmstädter Verwaltungsgericht in dem Sinne, dass diese Maßnahme zwar grundsätzlich denkbar ist. Es müsse aber genau begründet werden, warum an den ausgewählten Plätzen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und daher eine von der Distanz unabhängige Maskenpflicht nötig ist.

Landrat Thomas Will dazu

„Wir akzeptieren natürlich die Entscheidung des Gerichts“, sagt Landrat Thomas Will. Weil es bereits in anderen Regionen entsprechende Urteile gegeben hat, sei mit diesen Beschlüssen jetzt zu rechnen gewesen. Generell sei das Thema Ausgangssperre sehr umstritten. „Im Kreis Groß-Gerau hat die Maßnahme während des ersten Lockdowns aber geholfen, die Inzidenz zu senken.“

Situation wird jetzt genau beobachtet

Der Kreis wird nun die Lage genau beobachten – bewegt sich doch die Inzidenz im Moment bereits erneut Richtung 200. Und die Zahl der freien Intensivbetten in den Krankenhäusern sowohl im Kreis als auch im gesamten südhessischen Bereich geht zurück. Das hat die Verwaltungsspitze genauso im Blick wie die Entwicklungen in Sachen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene, wo wieder die 100er-Inzidenz ins Spiel kommt.

„Die Lage im Kreis Groß-Gerau bleibt jedenfalls sehr angespannt“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Walter Astheimer, „und wir werden das Infektionsgeschehen nur unter Kontrolle bekommen, wenn wir alle unsere Kontakte entscheidend reduzieren. Vor allem den jungen, mobilen Menschen müssen wir klarmachen, dass sie ihre individuellen Besuche einschränken müssen, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen.“