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Nachrichten Ginsheim-Gustavsburg | Die Ortsentlastungsstraße soll den Ortskern in Ginsheim entlasten. Besonders die Rheinstraße, Hauptstraße und Stegstraße sollen vom Durchgangsverkehr befreit werden. Der erste Bauabschnitt wurde bereits im Jahr 2014 fertiggestellt. Allerdings verzögert sich der zweite Bauabschnitt bereits seit mehreren Jahren. Die CDU hatte sich bereits mit einem offenen Brief an den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier gewandt. Laut einem Medienbericht von diesem Montag (10.01.2021) soll das Thema aber nun vom Tisch sein und keine Ortsentlastungsstraße gebaut werden. Nun haben dich die Parteien in Ginsheim-Gustavsburg dazu geäußert.


Bauprojekt als unwirtschaftlich bewertet

„Das Land Hessen will die seit 2006 geplante Ortsumfahrung, die Ginsheim-Gustavsburg im Landkreis Groß-Gerau vom Durchgangsverkehr entlasten sollte, nun doch nicht bauen. Das hat die Landtagsabgeordnete Kerstin Geis (SPD) durch eine kleine Anfrage im Landtag erfahren. Das Land bewerte das Bauprojekt, das „vor allem Rheinstraße, Hauptstraße und Stegstraße entlasten“ sollte als unwirtschaftlich und möchte es nicht mehr fördern, schreibt sie in einer Pressemitteilung.“, heißt es in dem Medienbericht vom 10. Januar. Das Ministerium soll deshalb dem Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha angeboten haben, die Vereinbarung aus dem Jahr 2006 aufzulösen und der Kommune die Planungskosten für die Umgehung zu erstatten.

Zuletzt hatten die Freien Wähler den Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wirtschafe, Energie, Verkehr und Wohnen stark kritisiert.

Die CDU Ginsheim-Gustavsburg teilt dazu mit:

Mit Verwunderung haben der Bürgermeister der Stadt Ginsheim-Gustavsburg, Thies Puttnins-von Trotha, Freie Wähler, FDP und CDU die Pressemitteilung einer SPD-Landtagsabgeordneten zur Kenntnis genommen, die Ortsentlastungsstraße sei vom Tisch.

„Zu einer Vertragsauflösung gehören immer noch zwei.“, so Puttnins-von Trotha, der auf den rechtsgültig geschlossenen Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Ginsheim-Gustavsburg verweist. Hintergrund der Pressemitteilung ist die Antwort des Hessischen Wirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten im Hessischen Landtag. Wer jedoch die Antworten des Wirtschaftsministeriums, abrufbar unter http://starweb.hessen.de/ unter der Drucksachennummer 20/4137 richtig liest, sieht, dass das Land Hessen der Stadt am 16. November 2020 einen Vorschlag „zur einvernehmlichen Auflösung der KIM-Vereinbarung“ gemacht hat. Das Land geht also selbst davon aus, nicht mehr einseitig vom geschlossenen Vertrag loszukommen. Mit Vereinbarung ist der 2006 geschlossene rechtsgültige Vertrag gemeint.

Ortsentlastungsstraße zu bauen ist wirtschaftlich sparsam

Weiter heißt es in der Mitteilung: „Schließen zwei Träger der öffentlichen Verwaltung wie Stadt und Land einen solchen Vertrag, wird er als (Verwaltungs-)Vereinbarung bezeichnet, ohne dass dies etwas an seiner Rechtsgültigkeit ändert. Der geschlossene Vertrag sieht auch keine Ausstiegsklausel wegen Unwirtschaftlichkeit vor. Auch der Verweis in der kleinen Anfrage, dass der Bau der Ortsentlastungsstraße gegen die Landeshaushaltsordnung – also gegen die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen würde, ist unglaubhaft. Denn wenn sich das Land vertragsbrüchig verhält, müsste das Land nicht nur den Bau der Ortsentlastungsstraße übernehmen, sondern auch alle anderen Kosten tragen. Wirtschaftlich und sparsam bedeutet also auch für das Land, die Ortsentlastung zu bauen.“



Berechtigte Interessen der Anwohner

„Außerdem sind Bürgermeister, CDU, Freie Wähler und FDP der Ansicht, dass die berechtigten Interessen der Anwohner auf Sicherheit, Ruhe, gute Luft und Verkehrssicherheit nicht mit Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten abgewogen werden können. Die Verkehrsgutachten kommen jedenfalls zum Ergebnis, dass die Ortsmitte durch die Ortsentlastung um knapp 30 Prozent des Durchgangsverkehrs entlastet werden wird. Es entsteht der Eindruck ist auch das Wirtschaftsministerium nicht hundertprozentig von seinen Aussagen überzeugt. Gegen die Wirtschaftlichkeit heißt es in seiner Antwort wachsweich im Beamtendeutsch, dass nach „derzeitigen Erkenntnissen“ die Ortsentlastung unwirtschaftlich sei.“, schreibt die CDU.

Weiter heißt es: „Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird jedenfalls genaustens überprüft werden, sobald sie den Fraktionen der Stadt vorliegt, verkünden die Unterstützer der Ortsentlastungsstraße. Gründe dafür, sich die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung genauer anzuschauen, gibt es genügend. Zum Einen spricht hierfür der Zeitraum seit dem Vorliegen im Wirtschaftsministerium und Übermittlung an die Stadtverwaltung. Die Übermittlung hat im digitalem Zeitalter über ein halbes Jahr gedauert. Zum anderen aber auch das aktuelle Beispiel der Bahnunterführung in Gustavsburg, wo durch ein durch die Stadt Ginsheim-Gustavsburg beauftragtes Gutachten Mängel in der Planung und Umsetzung aufgezeigt hat. Hier muss Hessen Mobil jetzt im Nachgang Korrekturen vornehmen. Dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ein Politikum ist, zeigt nicht zuletzt die öffentliche Äußerung des Fraktionsvorsitzenden der Grünen in der Stadtverordnetenversammlung, dass ihm vorab vom grünen Staatssekretär im Wirtschaftsministerium das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mitgeteilt wurde.

Auf Seiten der Stadt besteht weiterhin eine klare Mehrheit für die Ortsentlastungsstraße, sie ist damit keinesfalls vom Tisch, sondern dringender denn je erforderlich.“