Nachrichten Groß-Gerau | An diesem Donnerstag ordnete Landrat Thomas Will die Verlängerung der Allgemeinverfügungen an. In dieser ist unter anderem die Maskenpflicht an Schulen im Nordkreis und die Höchstgrenze bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit 150 Personen geregelt. Die Allgemeinverfügung gilt nun bis zum 13. September.


Anhaltend hohe Infektionszahlen

„Mit den Verfügungen reagieren wir auf die anhaltend hohe Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Kreis“, sagte Landrat Will: „Wir haben im Kreis Groß-Gerau eine sehr dynamische Lage, wie uns der Corona-Ausbruch im Zusammenhang mit einer Hochzeit schmerzlich vor Augen geführt hat. Wir müssen im Alltag achtsam sein. Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehen sind nicht schön, aber sie sind notwendig: Die Pandemie ist noch lange nicht vorbei.“

Landrat Thomas Will und der erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer riefen die Menschen im Kreis erneut auf, die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten und Alltagsmasken zu tragen. Der Kreis Groß-Gerau reagiert damit auf die anhaltend hohe Zahl von Neuinfektionen im Landkreis. Mit Stand 26. August beträgt der vom Gesundheitsamt ermittelter Sieben-Tage-Inzidenz 28. Damit ist der Kreis weiterhin in Stufe 2 des Eskalationskonzepts des Landes.

Maskenpflicht im Unterricht bleibt bestehen

Im Unterricht gilt die Maskenpflicht auch weiterhin in:

„Die Pflicht gilt aber nicht, soweit die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts, insbesondere der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen, eingehalten werden kann“, so Landrat Will.

„Die Rückkehr zur Regelschule mit der ursprünglichen Klassengröße halte ich angesichts der steigenden Infektionszahlen ohne weitere Schutzmaßnahmen für zu riskant“, sagte Landrat Will. „Mit der jetzigen Regelung geben wir den Schulen die Möglichkeit, zum Beispiel mit versetzten Unterrichtszeiten, angepassten Lernkonzepten oder einem geschickten System von Präsenzunterricht am Vor- und Nachmittag mit Homeschooling-Anteilen die Zumutungen, die das Tragen eines Mund-Nasenschutzes über Stunden hinweg bedeuten, zu verringern“, so Will. Da im Südkreis weniger Corona-Fälle registriert sind, gelten die Vorsichtsmaßnahmen dort nicht. Thomas Will appelliert allerdings, sich den Vorsichtsmaßnahmen freiwillig anzuschließen.



Kein Sportunterricht in Hallen

Zudem darf in den oben aufgelisteten Gemeinden auch kein praktischer Schulsportunterricht in geschlossenen Räumen und Hallen stattfinden. Im Freien ist der Sportunterricht gestattet, solange dieser kontaktfrei ausgeübt wird.

„Wir wissen, dass sich in Schulen als Ort der Begegnung Infektionen besonders schnell ausbreiten können. Deshalb müssen wir hier besondere Schutzmaßnahmen ergreifen. Wir bewerten jeden Tag anhand der aktuellen Zahlen das Infektionsgeschehen im Kreis Groß-Gerau neu. So können wir jederzeit mit entsprechenden Maßnahmen schnell auf Veränderungen reagieren“, so Will.

Öffentliche und Private Feiern weiterhin beschränkt

Weiterhin sind im gesamten Landkreis sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich nur Veranstaltungen mit maximal 150 Personen erlaubt. Außerdem muss bei Zusammenkünften und Veranstaltungen im öffentlichen Raum nach wie vor eine Alltagsmaske in allen Bereichen außer am Sitzplatz getragen werden. Auch in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben gilt weiterhin die Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Lokalität sowie für den Weg zum Tisch und zur Toilette.

Auch bei Schulungen oder Weiterbildungen für Erwachsene ist das Abstandsgebot von 1,5 Metern bindend. Auch hier muss eine Alltagsmaske getragen werden, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.



Betreuungsverbot in der Kita VI Parkstraße

Inzwischen konnten alle Kontakte zu dem positiv getesteten Kind in der Kita VI Parkstraße ermittelt werden. Aus diesem Grund gilt das Betretungsverbot nur noch für diejenigen, die individuell unter Quarantäne gestellt wurden. Mit einem negativen Corona-Test können auch die Personen wieder die Kita betreten, die unter Quarantäne stehen – ansonsten verlängert sich das Betretungsverbot ebenfalls bis 4. September 2020.

Vor allem Reiserückkehrer ein Risiko

Vor allem durch Reiserückkehrer waren die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen angestiegen. Unter den Rückkehrern waren auch viele Familien mit schulpflichtigen Kindern. „Das Risiko, an COVID-19 zu erkranken oder symptomlos andere anstecken zu können, möchten wir mit diesen Maßnahmen reduzieren“, betont der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer. „Das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen ist eines der wenigen Dinge, das wir aktiv tun können, um Infektionsgefahren zu verringern“, sagt Astheimer. „Es liegt an uns selbst, dass sich die Situation nicht weiter verschärft.“

Kreis Groß-Gerau wirbt für AHA-Regeln

Astheimer und Will fügen hinzu: „Corona bedeutet für uns alle eine ernsthafte Gefahr: Deshalb müssen wir uns weiter an die AHA-Regeln zu halten: Abstand, Hygieneregeln, Alltagsmasken – nur so werden wir gut durch diese schwere Zeit kommen.“ Der Kreis möchte zusammen mit den 14 Kommunen in der kommenden Zeit vermehrt durch Banner und Werbemaßnahmen auf die besonderen Verhaltensregeln während der Corona-Pandemie aufmerksam machen.