Zollbeamte haben 120 Soft-Air-Pirstolen am Frankfurter Flughafen sichergestellt. Wie das Hauptzollamt mitteilte, kamen die Waffen in einer Frachtsendung aus Hongkong, bei der die vorgeschriebene Prüfkennzeichnung fehlte – deswegen werden die Pistolen wie scharfe Schusswaffen behandelt. Empfänger der Sendung war eine Firma in Belgien. Da die nach dem Waffengesetz vorgeschriebene „Verbringungsgenehmigung“ zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht vorlag, wurde die Sendung zur weiteren Prüfung beschlagnahmt. Ermittlungen wurden eingeleitet.

Zusatzinformation: Im Jahr 2017 kam es am Frankfurter Flughafen in 282 Fällen zur Sicherstellung von 807 einzelnen Waffen und Munition. Darunter waren 477 erlaubnispflichtige Schusswaffen, 208 verbotene Waffen und 32 Stück Munition. Dabei handelte es sich meistens um gewerbliche Durchfuhrsendungen, bei denen die waffenrechtlichen Genehmigungen zunächst fehlten. Die verbotenen Waffen wurden zumeist in der Kurierfracht oder per Postsendung im Internet bestellt, darunter unter anderem Elektroschockgeräte, die wie Taschenlampen aussahen, Butterflymesser, Schlagringe und Würgehölzer.