Die Höchstteilnehmerzahl für private Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten in Frankfurt wurde am von dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am gestrigen Donnerstag (22. Oktober 2020) aufgehoben.
Entscheidung galt zunächst nur für den Antragssteller
Die Stadt Frankfurt hat wegen zuletzt stark gestiegener Corona-Zahlen auch private Feiern zuhause beschränkt. Nachdem eine Privatperson gerichtlich dagegen vorgegangen ist, entschied das Gericht, dass die entsprechende Bestimmung in sich nicht schlüssig ist. So seien beispielsweise nur Feierlichkeiten betroffen, andere private Zusammenkünfte jedoch nicht. Allerdings teilte das Gericht auch mit, dass die Entscheidung keine allgemeine Wirkung habe. Die aufschiebende Wirkung gelte allein dem Antragsteller persönlich und nicht alle Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt.
Stadt Frankfurt hebt die Regelung auf
Hinsichtlich dieser gerichtlichen Entscheidung entschied die Stadt Frankfurt allerdings, die entsprechende Regelung aufzuheben. Bis die neue Allgemeinverfügung veröffentlicht ist, wird die Vollziehung dieser Regelung ab sofort ausgesetzt. Alle anderen in der Verfügung enthaltenen Regelungen bleiben allerdings weiterhin bestehen.
Trotzdem empfiehlt die Stadt Frankfurt dringend, auf eine Höchstteilnehmerzahl von zehn Personen oder zwei Hausständen bei privaten Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten zu achten. Diese Beschränkungen sind vor allem für Singles schwierig. Doch trotz der Einschränkungen ist die Partnersuche in Frankfurt auch weiterhin dank Online-Singlebörsen möglich.