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| Der RMV-Aufsichtsrat hat an diesem Mittwoch beschlossen, die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in die Beförderungsbedingungen des Verbundes mit aufzunehmen. Ab 1. Januar 2021 kann damit auch das Kontrollpersonal in den Bussen und Bahnen eine Vertragsstrafe von 50 Euro erheben, wenn ein Fahrgast ohne Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist..


Eine Geldbuße konnte bislang nur durch Ordnungsbehörden verhängt werden

Die Umsetzung der Landesverordnung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Bus und Bahn haben RMV und Verkehrsunternehmen bislang durch die Verteilung kostenloser Masken, vielfältige Kommunikationsmaßnahmen sowie umfangreiche Kontrollen unterstützt. Fahrgäste, die ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wurden, konnten auf Basis des Hausrechts von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden.

Eine Geldbuße konnte nur durch Ordnungsbehörden verhängt werden, welche in regelmäßigen Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und dem RMV in Stationen und Fahrzeugen unterwegs waren. Ausgenommen von der Regelung sind Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können und dies mit einem schriftlichen Attest nachweisen.