Ab dem 1. Oktober 2021 startet mit der elektronischen Krankschreibung (eAU) die auch für Patientinnen und Patienten direkt sichtbare Umsetzung der weiterführenden Digitalisierung in der ärztlichen Versorgung. Zum Jahreswechsel soll das elektronische Rezept folgen.
Die bereits seit Jahresbeginn mögliche dritte große Massenanwendung der Telematikinfrastruktur, die elektronische Patientenakte, wird hingegen bisher erst von ca. 1 % der gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen und spielt in der Versorgung bis heute faktisch keine Rolle.
Digitale Anwendungen in der Hausarztpraxis sind bereits status quo!
Elektronische Aktenführung, elektronische Praxisorganisation, Videosprechstunden oder Online-Termin-vergaben sind jetzt schon vielfach gelebter Alltag in der Hausarztpraxis. Nun wird die eAU folgen. Hierbei sprechen wir von ca. zwei Millionen Krankschreibungen PRO TAG, die bundesweit – ab 1.1.2022 verpflichtend – digital an die Krankenkassen weitergeleitet werden sollen. “Da können wir uns nicht auch nur einen einzigen Tag einer unausgereiften Technik mit einem hohen Ausfallsrisiko erlauben. Die Technik muss stehen und verlässlich funktionieren, wenn sie in die Massenanwendung geht“, so Barbara Römer. „Es kann doch nicht sein, dass wir noch dazu unter Sanktionsandrohung bei Nichtumsetzung im Praxisalltag erleben werden, dass ein Großteil der versandten eAUs nicht bei den Krankenkassen ankommt“, ergänzt Heidi Weber. Nach jetzigem Kenntnisstand sind weniger als 10% der gesetzlichen Krankenkassen technisch imstande, die eAU elektronisch entgegenzunehmen.
Zudem werden die Praxen dazu verpflichtet, den Patienten auf Wunsch oder bei erfolgloser Übermittlung zusätzlich einen Papierausdruck für die Krankenkasse mitzugeben. Die Bescheinigung für den Arbeitsgeber und die Versicherten werden unverändert auf Papier gedruckt- „Hier kann doch kein Mensch von einem Mehrwert für Patienten und Praxen sprechen, sondern ausschließlich nur von Mehrarbeit!“, beklagt Klaus Korte. „Die Praxen werden mit teuren, unausgereiften digitalen Anwendungen konfrontiert und die Patientinnen und Patienten hierüber noch nicht einmal von Seiten der Krankenkassen umfassend informiert und vorbereitet“, kritisiert Torsten Buchheit in aller Deutlichkeit.
Der Vorstand des Hausärzteverbands Rheinland- Pfalz fordert daher:
1. Verschiebung der eAU! Erst wenn die Technik verlässlich funktioniert, kann sie in den Massenrollout gehen!
2. Sanktionierungsfolgen auch für Krankenkassen, wenn diese ihrer Verpflichtung zur Umsetzung nicht fristgerecht nachkommen.
3. Sofortige Implementierung einer bundesweiten Meldeplattform für Performanceprobleme digitaler Anwendungen.
4. Sofortige Einbindung von Hausärztinnen und Hausärzten im BMG und in der gematik, um digitale Anwendungen mit einem echten Mehrwert für die Patientenversorgung zu entwickeln. IT muss dem Menschen dienen und nicht der Mensch der IT!
5. Digitalisierung kostet Zeit, Geld und braucht Fachpersonal! Wir fordern eine kostendeckende Anpassung der Vergütung für ALLE niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wegen rapide steigender IT-Kosten! Wer die Digitalisierung in der Arztpraxis anstrebt, muss diese auch finanziell absichern. Ansonsten liegt die Zukunft der ambulanten Versorgung im anonymen Netz und nicht mehr in der wertvollen und unabdingbaren persönlichen Arzt-Patienten-Beziehung!