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Bei einem Zimmerbrand oder einem Wohnungsbrand entsteht meistens ein großer Schaden und es kann lebensgefährlich sein. Was ist nach einem Brand zu tun und wer übernimmt die Kosten von Feuerwehr, Rettungsdienst und wer zahlt den Schaden? Welche Versicherung ist wichtig und welche Versicherung zahlt eigentlich den Sachschaden?

Wie verhalte ich mich nach einem Brand?

Egal ob Eigentümer oder Mieter, du musst nach einem Brandfall umgehend deine Versicherung über den Schadensfall in Kenntnis setzen. Ist dein Inventar (Möbel, Elektrogeräte usw.) durch die Flammen oder das Löschwasser beschädigt worden, solltest du den Sachschaden bei deiner Hausratversicherung melden. Sobald Schäden am Wohnhaus oder der Wohnung (Bausubstanz) entstanden sind, musst du deine Wohngebäudeversicherung oder deinen Vermieter umgehend informieren. Grundsätzlich gilt: Jede Maßnahme solltest du mit deiner Versicherung absprechen. In den meisten Fällen sendet dir die Versicherung einen Schadensgutachter, der alles genau protokolliert und begutachtet. Hilfreich sein kann auch die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.

Schäden dokumentieren und der Versicherung übermitteln

Sobald es dir möglich ist und die Polizei die Wohnung oder das Haus nach dem Brand freigegeben hat, solltest du Fotos machen. Dokumentiere genauestens die Schäden. Bilder mit dem Handy sind ausreichend, am besten machst du auch Videos. Zeichne die Schäden vom Inventar auf und bei Gebäudeschäden diese ebenfalls. Deine Versicherung kann sich damit vorab einen ersten Überblick verschaffen und du hast im Nachgang Belege bei Ungereimtheiten.

Setze dich in Ruhe hin und erstelle eine Liste mit allen Objekten, die beschädigt wurden. Wichtig: Die Liste muss vollständig sein. Schreibe auf die Liste ebenfalls das Anschaffungsjahr und den Neupreis. Wenn du Belege oder Quittungen von den Gegenständen hast, kopiere diese und lege sie der Liste bei. Die Originalen behältst du vorerst und gibts diese erst der Versicherung auf Nachfrage.

Lüften und Aufräumen erst nach Dokumentation

Wenn die Feuerwehr dir die Freigabe gegeben hat, darfst du mit den Aufräumarbeiten starten (Vorausgesetzt du hast vorher alles dokumentiert). Als erstes solltest umgehend die Räumlichkeiten lange und ausgiebig lüften. So bekommst du den Rauchgeruch schneller aus deiner Wohnung. In stark von Ruß betroffenen Räumen solltest du keine elektrischen Geräte benutzen, dieses kann zu einem Kurzschluss führen. Bis du dir unsicher? Frag die Feuerwehr, die im Einsatz bei dem Brand war.

Sollte der Schaden größer sein, wird empfohlen eine Fachfirma Brandschadensanierung zu beauftragen, sprich das jedoch auf kurzem Wege mit deiner Versicherung ab. Je nach Versicherungspolice gibt es Unterschiede, es kann möglich sein, dass nur Firmen, die bei deiner Versicherung gelistet sind, beauftragt werden dürfen. Für die Reparatur der Gas- und Wasseranschlüsse und für Schäden an der Elektrik ist es ratsam, einen Fachmann kommen zu lassen. Sollte es bei Eigenreparatur zu erneuten Schäden kommen, kann die Zahlung der Versicherung ausbleiben. Schreibe deinen Aufwand und die Zeit deiner Aufräumarbeiten auf, je nach Versicherungsvertrag kann es Erstattungen geben.

Geringfügige Verschmutzungen selbst beseitigen

Bei einer kleineren Verschmutzung kannst du die Reinigung mit normalen Haushaltsreinigern selbst übernehmen. Es ist nach einem Brand immer ratsam, eine Atemschutzmaske FFP2 zu tragen. Es können Rußpartikel aufgewirbelt werden und in die Atemwege gelangen. Safety First! Kinderspielzeug und Stofftiere sollten nicht gereinigt, sondern fachgerecht entsorgt werden. Kleidungsstücke und Textilien solltest du bei mindestens 60 Grad waschen.

Welche Versicherung übernimmt welchen Schaden?

Nach einem Zimmer oder Gebäudebrand haften verschiedene Versicherungen für verschiedene Sachschäden. Hier eine Liste wer wann zuständig ist

  • Durch Feuer oder Löschwasser beschädigte Möbel, Elektrogeräte und Wertgegenstände: Hausratversicherung des Bewohners
  • Durch Feuer oder Löschwasser entstandene Schäden am Gebäude: Wohngebäudeversicherung des Wohnungseigentümers
  • Schäden durch Feuer und Folgeschäden, von denen Dritte (Nachbarn) betroffen sind: Privathaftpflichtversicherung des Verursachers

Solltest du weitere Fragen haben, informiere dich bei deinem Versicherungsmakler oder der Hotline deiner Versicherung.