Blaulichtmeldung | Ein 18-jähriger Fahranfänger hat in der Nacht zu Sonntag den Autoschlüssel von seinem Vater entwendet. Der Schlüssel gehörte zu einem ein 510 PS starken Mercedes GTS. Bei seiner unerlaubten Spritztour gemeinsam mit seiner 16-jährigen Freundin schrottete er den Sportwagen. Die beiden waren auf der Autobahn A40 in Richtung Dortmund unterwegs.

 


Dem nicht genug. Dem Vater gehörte das Auto nicht einmal. Der war lediglich beauftragt den Mercedes zu überführen. Ein 38-jähriger Mann aus Oberhausen hatte den Mercedes AMG GTS einen Tag zuvor erst erworben und die Überführung dem Vater des 18-Jährigen anvertraut.

Der 18-jährige aus Gelsenkirchen gab gegenüber der Polizei an: „Ich habe das Auto vor der Wohnanschrift meiner Eltern gesehen und beschlossen, damit eine Spritztour zu machen.“ Auf der Suche nach den Schlüsseln wurde er fündig. Er startete mit seiner 16-jährigen Beifahrerin die Spritztour.

An der Anschlussstelle Gelsenkirchen fuhr er gegen 0:30 Uhr auf die Autobahn. Den Polizeibeamten gegenüber gaben mehrere Zeugen an, dass der Fahranfänger mehrfach beschleunigte und die Fahrspuren wechselte. Beim Spurwechsel verlor er dann die Kontrolle über die 510 PS und prallte gegen eine Betonwand am Rande der A40. Das Auto drehte sich und prallte mit dem Heck erneut gegen die Betonwand. Der Mercedes blieb als Schrotthaufen quer auf dem linken Fahrstreifen liegen.

Ersthelfer und Zeugen kümmerten sich um die zwei Fahrzeuginsassen. Beide wurden in ein Krankenhaus eingeliefert und konnten dieses jedoch nach einer ambulanten Behandlung wieder verlassen. Während der Unfallaufnahme musste die A40 gesperrt werden.



Der Käufer des Fahrzeugs erhielt Kenntnis über den Unfall und erschien ebenfalls an der Unfallstelle. Er bestätigte gegenüber der Polizei den Kauf, die geplante Überführung durch den Vater des 18-Jährigen und betonte, dass niemand sonst das Auto hätte fahren dürfen.

Neben der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall muss sich der junge Mann nun auch wegen der unbefugten Ingebrauchnahme des Autos verantworten. Als Fahranfänger erwarten ihn darüber hinaus voraussichtlich eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar. Zu etwaigen zivilrechtlichen Ansprüchen des Autobesitzers und der Beifahrerin sowie den strafrechtlichen Konsequenzen können wir keine Auskunft geben.