Flut 55
Flut 55

In Folge des tragischen Hochwassers im Ahrtal in der Nacht zum 15. Juli 2021 verstarben nach dem derzeitigen Stand 141 Menschen, über 700 Menschen wurden verletzt. Am Mittwoch (4. August 2021) hat deshalb die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen eingeleitet. Diese wurden wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe aufgenommen.

Unterlassene Warnungen für Tote und Verletzte verantwortlich

Die Staatsanwaltschaft hat aus den ihr zugänglichen Quellen versucht, die Ereignisse aus der Katastrophennacht vorläufig nachzuvollziehen. Dadurch ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass am 14. Juli 2021 spätestens ab etwa 20:30 Uhr Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch die Evakuierung von bislang nicht betroffenen Bewohnern des Ahrtals notwendig gewesen wären. Dies war, so der Anfangsverdacht, allerdings nicht in dem nötigen Umfang geschehen. Dass die Warnungen und Evakuierungen nicht ausreichend geschehen waren, soll jedenfalls für einen Teil der Todesfälle und der entstandenen Verletzungen ursächlich gewesen sein. Eine Auswertung hat zudem ergeben, dass sich die Todesfälle zum Großteil ahrabwärts von Ahrbrück aus mit einem großen Schwerpunkt in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ereignet haben.

Ermittlungen gegen zwei Personen eingeleitet

Für die Staatsanwaltschaft hat sich daher der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen bestätigt. Aus diesem Grund wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das Verfahren richtet sich derzeit gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler. Dieser hatte nach den Regelungen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt. Zudem richtet sich das Verfahren gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, welches nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung zumindest zeitweise übernommen hatte.

Im Rahmen des Verfahrens sind am Freitag (6. August 2021) bereits Unterlagen und Daten des Krisenstabes des Landkreises Ahrweiler sowie die persönlichen Kommunikationsmittel beider Beschuldigter sichergestellt worden. Diese werden nun ausgewertet.

Es besteht noch immer die Unschuldsvermutung

Aufgrund der aktuell noch bestehenden Unklarheiten weist die Staatsanwaltschaft jedoch eindrücklich darauf hin, dass es sich dabei lediglich um einen Anfangsverdacht handelt.  Gerade deshalb und wegen der Dramatik der Ereignisse betont die Staatsanwaltschaft bestehende Unschuldsvermutung.

Die Ermittlungen werden nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft noch einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass nicht mit schnellen Ergebnissen zu rechnen ist. Hinweise aus der Bevölkerung werden auch weiterhin per Mail unter unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de entgegen genommen.