Symbolbild Bubatz | Foto: Pixabay.com

Die Bundesregierung hat im Februar 2024 die Einführung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) beschlossen, das eine faktische (Teil-)Legalisierung von Cannabis mit sich bringt. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2024 wird das Gesetz am 27. März 2024 ausgefertigt und tritt offiziell am 1. April 2024 in Kraft.

Polizei auf die Umsetzung des KCanG vorbereitet

Ab diesem Zeitpunkt wird der Besitz bestimmter Mengen Cannabis sowie der private Eigenanbau unter bestimmten Rahmenbedingungen für Erwachsene straffrei sein. Die gemeinschaftliche Anbaukultur für den Eigenkonsum in Anbauvereinen ist nach aktuellen Planungen der Bundesregierung für den 1. Juli 2024 vorgesehen. Um die polizeiliche Praxis in Bezug auf diese grundlegenden rechtlichen Änderungen zu unterstützen, hat das Innenministerium am 26. März einen Orientierungsrahmen für Polizeibeamte veröffentlicht. Dieser beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen für mögliche Situationen im Umgang mit der neuen Rechtslage, um sicherzustellen, dass Polizeibeamte ab dem ersten Tag bestmöglich auf die Umsetzung des KCanG vorbereitet sind.

Führen von Kraftfahrzeugen unter BTM weiterhin verboten

Trotz der Teillegalisierung bleibt das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln im öffentlichen Straßenverkehr weiterhin verboten. Die Polizei Rheinland-Pfalz betont die Bedeutung von Prävention, da die Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu ihren Hauptaufgaben gehört. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln wird auch weiterhin als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes behandelt, wobei mögliche Konsequenzen Fahrverbote und Bußgelder bis zu vierstelliger Höhe sein können.

Verstärkte Kontrollen

Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ein Fahrzeug führen und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder einen Unfall verursachen, können gemäß § 315c des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden. Die verstärkten polizeilichen Kontrollen zielen darauf ab, das hohe Niveau der Verkehrssicherheit im Land aufrechtzuerhalten und zu stärken. Es ist entscheidend, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger dafür zu schärfen, dass die Beeinflussung durch den Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr ebenso unvereinbar sind wie im Falle von Alkohol.

Abonniere uns bei Instagram: BYC.News