Fahndungsaufruf der Polizei Düren vom 21. Februar 2020.
Seit Oktober vergangenen Jahres kam es zu mehreren Fällen, bei denen junge Frauen und Mädchen von einem Unbekannten unsittlich berührt wurden. Die erste zur Anzeige gebrachte Tat ereignete sich in Düren, als ein unbekannter Mann mehreren jungen Frauen nach einem Diskothekenbesuch zu Fuß folgte und einer von ihnen plötzlich in den Intimbereich fasste. Danach lief der Täter davon.
Weitere Taten wurden in den darauf folgenden Wochen angezeigt, wobei das Vorgehen der Täter immer sehr ähnlich war: junge Mädchen und Frauen im Alter zwischen 12 und 21 Jahren waren als Fußgängerinnen, in einem Fall auch als Radfahrerin, unterwegs. Ein Fußgänger folgte ihnen und berührte sie plötzlich, wobei es in den meisten Fällen zu einem Schlag auf das Gesäß oder einem Griff in den Schritt kam. Nach der Tat entfernte sich der Täter immer schnell zu Fuß. Die Taten wurden in Düren, Nideggen und Vettweiß verübt, hauptsächlich jedoch im Bereich der Gemeinde Kreuzau. Tatzeit war meist an Wochentagen in der Zeit zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr.
Trotz intensiver Ermittlungen der Kriminalpolizei konnte jedoch bislang keiner der Täter identifiziert werden.
Die Beschreibungen der Angreifer stimmten in vielen Fällen überein, variierten jedoch in manchen Details. So trug der Täter zumeist Arbeitskleidung in Form einer grauen oder schwarzen Hose mit Taschen. Das Alter, die Größe, Augen- und Haarfarbe sowie Erscheinungstyp sind laut der Beschreibungen durch die Opfer nicht immer identisch, ähneln sich in Teilen aber meist.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass wenigstens zwei verschiedene Männer als Täter in Frage kommen. Es ist anzunehmen, dass es eine Verbindung zwischen den Tätern gibt und die Täter einen temporären Ortsbezug zum Südkreis haben, dort also, vor allem in der Woche, wohnen. Der Fahndungsaufruf richtet sich daher im besonderem Maße an die Betreiber von Campingplätzen oder Inhaber von Pensionen, die an Wochentagen Gäste beherbergen.
Nach dem Fertigen von Phantombildern und einem entsprechenden richterlichen Beschluss darf sich die Polizei nun mit diesen Bildern an die Öffentlichkeit wenden.
Wer erkennt die abgebildeten Personen und kann Hinweise auf ihre Identität geben? Wer hat eine der geschilderten Taten beobachtet und kann weitere Angaben dazu machen? Zu den üblichen Bürodienstzeiten ist die zuständige Kriminalhauptkommissarin unter der Telefonnummer 02421 949-8117 zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Leitstelle der Polizei jederzeit Hinweise entgegen. Sind Sie ebenfalls Opfer einer derartigen Straftat geworden und haben bislang keine Anzeige erstattet? Bitte wenden auch Sie sich an die Polizei.