Sporthalle e1589079679100
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Nachrichten Bingen – Aufgrund des vorgegebenen Hygienekonzeptes bleiben die Sportstätten in Bingen auch weiterhin bis mindestens 16. August 2020 gesperrt. Hierzu gehören alle Sporthallen inklusive der Nebenräume. Auch die Nutzungen der Räumlichkeiten im Rahmen des Vereinsangebotes in den Binger Grundschulen sind von der Sperrung betroffen.


Entscheidung der Öffnung liegt beim Träger

In der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die ab dem 10. Juni 2020 gültig ist, wird die Möglichkeit eingeräumt, auch für die außerschulische Nutzung Sporthallen wieder zu öffnen. Die aktuellste Verordnung enthält erneut ein Hygienekonzept mit Abstands- und Hygieneauflagen, ähnlich der 8. Bekämpfungsverordnung.

Dieses vorgegebene Hygienekonzept kann allerdings zur Zeit in den Binger Sportstätten nicht gewährleistet werden. Aufgrund dessen sieht sich die Stadt Bingen am Rhein gezwungen, bis mindestens 16. August 2020, also bis zum Ende der Sommerferien die Hallensperrungen zu verlängern und für die außerschulische Nutzung nicht freizugeben. Gemäß geltender Landesvorgabe liegt die Entscheidung über die Öffnung der Sportstätten bei dem Träger.