Mit gleich mehreren Anzeigen muss ein 37-Jähriger rechnen, der in der Nacht des 19.11.2019 gegen 01:10 Uhr auf einem Wirtschaftsweg mit seinem Motorroller einer Polizeistreife entgegen kam.

Dieses zufällige Aufeinandertreffen nahmen die Beamten der Polizeiinspektion Bingen zum Anlass, den 37-Jährigen einer Kontrolle zu unterziehen.

Hierbei stellte sich heraus, dass der 37-Jährige gar im Besitz einer für den Roller notwendigen Fahrerlaubnis ist. Weiter war der Roller, obwohl Versicherungskennzeichen angebracht waren, doch nicht versichert, da die angebrachten Kennzeichnen zu einem anderen Fahrzeug gehörten.

Nicht nur der fahrbare Untersatz war nicht gesetzeskonform, der 37-Jährige selbst, stand zudem unter dem Einfluss eines Betäubungsmittelcocktails in Form von Amphetamin, Kokain sowie Cannabis.

Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, er wird sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung als auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.