Laermschutz 30er Zone
Laermschutz 30er Zone

Aus Gründen des Lärmschutzes wird in der Salinenstraße (Bundesstraße B48) von der Cecilienhöhe bis zur Wilhelmstraße ganztags die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduziert. Der städtische Bauhof stellt dazu die Schilder mit dem Zusatzzeichen Lärmschutz auf. Die Arbeiten werden etwa bis Anfang Juli dauern.

Gleichzeitige Änderung der Ampelschaltungen

Mit der Geschwindigkeitsreduzierung geht eine Änderung der Ampelschaltungen einher. Die Arbeiten werden daher in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) und parallel zur Inbetriebnahme der „Grünen Welle“ vorgenommen.

Der LBM Koblenz als Fachaufsicht hatte Tempo 30 in der Salinenstraße wegen der Lärmbelastung ganztägig zugestimmt. Mit der Maßnahme setzt die Stadtverwaltung nach der Rüdesheimer Straße einen weiteren Baustein des Lärmaktionsplans um.