Für viele Autofahrer ist der 30. November ein ganz besonderer Stichtag, denn bis dahin kann man problemlos zum Jahresende seine KFZ-Versicherung kündigen, um eine günstigere abzuschließen. Doch Vorsicht, dass die Ersparnis am Ende nicht teuer bezahlt werden muss.

So ist es Wichtig, vor einem Wechsel der KFZ-Versicherung die Bedingungen auch im Detail zu vergleichen. Denn die einzelnen Versicherungen und deren Tarife unterscheiden sich teilweise deutlich in dem was abgesichert ist.

Vor dem Wechsel sollte jeder sich die Frage stellen, was bietet die Versicherung, wo gibt es Einschränkungen und was wird tatsächlich benötigt. Ist dann die Entscheidung für einen Wechsel gefallen, zählt die die Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist zum 30. November. Die aktuelle Versicherung läuft dann am 31. Dezember aus.

Der ADAC rät nachfolgende Kriterien bei einem Wechsel auf jeden Fall mit in Betracht zu ziehen.

Von der Deckungssumme bis zum Rabattschutz

Deckungssumme: Diese sollte bei einer Autoversicherung bei 100 Millionen Euro für Sachschäden und bei 15 Millionen Euro für Personenschäden liegen (Kfz-Haftpflicht).

Kaskoschäden sollten auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden.

Schäden, die mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursacht werden, sollten mitversichert sein. Die sogenannte Mallorca-Police hebt die Versicherungssumme für angemietete Autos im EU-Ausland auf das deutsche Niveau.

Für Personen, die ein neu gekauftes Fahrzeug versichern wollen, kann eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung in der Kaskoversicherung wichtig sein. Diese sollte mindestens 12 Monate lang gelten. Bei höherwertigen Fahrzeugen kann es auch ratsam sein, Neu- oder
Kaufpreis länger abzusichern. Hier bieten manche Versicherer sogar bis zu 36 Monate Absicherung an.

Rabattschutz: Dieser schützt bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung. Der Rabattschutz wird meistens als Zusatzleistung in der Kraftfahrthaftpflicht- und Vollkaskoversicherung angeboten. Voraussetzungen für den Abschluss eines Rabattschutzes sind in der Regel, dass sich der Vertrag mindestens in der Schadenfreiheitsklasse SF 4 befindet und dessen Fahrzeugmitbenutzer alle das 23. Lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich darf kein Schaden in den letzten zwölf Monaten vor Vertragsabschluss aufgetreten sein.

Sonderrabatte und Zahlungsintervalle

  • Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht.
  • Sonderabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den neuen Versicherer über. Also vorher unbedingt prüfen, ob solche Vereinbarungen vorliegen.
  • Kosten: Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung Geld sparen.
  • Rabatte sind auch möglich, wenn ein Versicherungsnehmer mehrere Fahrzeuge versichert.

Kündigung der alten Versicherung

  • Kündigungszeitraum in den Versicherungsunterlagen überprüfen.
  • Passenden Tarif recherchieren und Antrag anfordern.
  • Den neuen Vertrag abschließen und auf eine Bestätigung des Versicherers warten: Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge ablehnen.
  • Den bisherigen Vertrag fristgerecht und schriftlich kündigen.
  • Sonderkündigungsrecht: Hat der Versicherte von seiner alten Versicherung eine Beitragserhöhung erhalten, haben Autofahrer einen Monat zusätzlich Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen – also auch nach dem Stichtag 30. November.