Opel muss drei Diesel-Modelle der Baureihen Zafira, Cascada und Insignia zurückrufen. Das entschied am Donnerstag (07.11.2019) das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG).

Betroffen sind die Modelle Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2013 bis 2016. Nach Angaben des Gerichts ist der Beschluss (Az. 5 MB 3/19). Mit dem Katuellen Urteil bestätigte das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig aus dem November 2018.

Was betroffene Fahrzeughalter nun wissen müssen, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der bereits die Rechte von mehr als 11.000 betroffenen Fahrzeughaltern im Abgasskandal durch.

„Opel muss drei PKW-Modelle zurückrufen, da diese bei Temperaturen von weniger als 17 Grad mehr Stickoxide ausstoßen, als es erlaubt ist. Das regeln Abschalteinrichtungen in den jeweiligen Fahrzeugen. Diese sind illegal.

Die Halter der Fahrzeuge sind davon ausgegangen, dass ihre Fahrzeuge die EU-Umweltrichtlinien erfüllen. Dies war nicht der Fall. Zudem werden die Fahrzeuge nach Bekanntwerden des Skandals massiv an Wert verlieren. Deshalb haben betroffene Personen die Möglichkeit, einen Schadensersatz von dem jeweiligen Hersteller einzufordern und ihr Fahrzeug zurückzugeben.

Dieser Schadensersatz liegt im Normalfall über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen Fahrzeuges. In der Regel setzt sich die Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere hängt von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges ab. Teilweise sprechen die deutschen Gerichte betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zu, die die Entschädigungssumme noch höher ausfallen lassen.

Mit ihrem Abgasskandal-Portal rightnow.eu setzt die Kanzlei aktuell bereits die Rechte von mehr als 11.000 Fahrzeughaltern von manipulierten PKW in Deutschland durch.


Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf rightnow.eu können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.