Die Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms weist darauf hin, dass ab sofort Anträge auf Gewährung einer Heizungsbeihilfe gestellt werden können. Die Beihilfesätze wurden für die aktuelle Heizperiode festgesetzt.

Damit sich eventuell wieder ansteigende Energiepreise nicht nachteilig auswirken, wird eine kurzfristige Bearbeitung zugesichert. Die Anträge sollten daher umgehend gestellt werden.

Anspruch auf Beihilfe haben grundsätzlich alle Haushalte, deren Einkommen unter der im Einzelfall festzusetzenden Bedarfsgrenze liegt. Überschreitet das Einkommen die Bedarfsgrenze, können gekürzte Beihilfen gewährt werden.

Grundsätzlich können jedoch nur solche Personen Heizungsbeihilfe erhalten, die ihre Brennstoffe wie z. B. Briketts, Heizöl oder Flüssiggas selbst beschaffen und bevorraten. Wer laufende Abschlagszahlungen für die Heizung leistet, kann unterstützt werden, wenn am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Nachzahlung zu leisten ist.

Personen, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben oder dauerhaft erwerbsunfähig sind können die Heizkostenbeihilfe bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey beantragen. Erwerbsfähige Personen können den erforderlichen Antrag beim Jobcenter für Arbeitsmarktintegration, Galgenwiesenweg 27, 55232 Alzey bzw. bei der Außenstelle des Jobcenters, Liebenauer Straße 15, 67549 Worms stellen.