StartRheingau-Taunus-KreisInsolvenz der Y Wine & Kitchen GmbH aus Eltville eröffnet

Insolvenz der Y Wine & Kitchen GmbH aus Eltville eröffnet

Amtsgericht Wiesbaden eröffnet Verfahren unter Aktenzeichen 10 IN 47/26 – Stichtag für das Prüfungsverfahren im Juli angesetzt

Das zuständige Insolvenzgericht des Amtsgerichts Wiesbaden hat per Beschluss das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Y Wine & Kitchen GmbH eröffnet. Das Verfahren wird unter der Geschäfts-Nummer 10 IN 47/26 geführt; der offizielle Eröffnungszeitpunkt wurde auf den 03.06.2026 um 08:24 Uhr festgesetzt. Das Gastronomieunternehmen hat seinen Geschäftssitz in der Rheingauerstr. 22, 65343 Eltville am Rhein und ist im Handelsregister unter HRB 30948 eingetragen.

Als Insolvenzverwalter der Y Wine & Kitchen GmbH wurde der Rechtsanwalt Martin Sarris eingesetzt. Seine Kanzleiräume befinden sich in der Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden. Für organisatorische Rückfragen und Kontaktaufnahmen vonseiten der Verfahrensbeteiligten sind die Telefonnummer 0611 166 66-0, die Faxnummer 0611 166 66-77 sowie die E-Mail-Adresse insolvenz@ranowi.de eingerichtet.

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Wichtige Fristen und Auflagen für die Gläubiger der Y Wine & Kitchen GmbH

Mit der Eröffnung des Verfahrens über die Y Wine & Kitchen GmbH sind für alle Gläubiger sowie Drittschuldner verbindliche Auflagen und Fristen in Kraft getreten:

  • Forderungsanmeldung: Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO müssen bis spätestens zum 30.06.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Der Anmeldung sind entsprechende Nachweise wie Urkunden, Rechnungen oder sonstige Belege beizufügen.

  • Mitteilung von Sicherungsrechten: Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin beanspruchen, sind verpflichtet, dies dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen. Dabei müssen der betroffene Gegenstand, die Art, der Entstehungsgrund sowie die gesicherte Forderung präzise benannt werden. Eine schuldhafte Verzögerung oder Unterlassung dieser Mitteilung führt zu einer Schadensersatzpflicht (§ 28 Abs. 2 InsO).

  • Leistungsverbot an die Schuldnerin: Personen oder Institutionen, die noch finanzielle oder sonstige Verpflichtungen gegenüber der Y Wine & Kitchen GmbH haben, werden aufgefordert, nicht mehr an das schuldnerische Unternehmen zu leisten. Entsprechende Zahlungen oder Leistungen sind ab sofort ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten (§ 28 Abs. 3 InsO).

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Schriftliches Verfahren und Stichtag im Juli

Im Gegensatz zu klassischen Insolvenzverfahren wird dieses Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO ausschließlich schriftlich durchgeführt. Es findet somit keine mündliche Gläubigerversammlung vor Ort statt. Als Stichtag, der dem rechtlichen Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde vom Insolvenzgericht der 21.07.2026 festgelegt.

Bis zu diesem Datum müssen alle relevanten Erklärungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Dies betrifft etwaige Widersprüche, mit denen angemeldete Forderungen bestritten werden, sowie formelle Anträge der Gläubiger. Hierzu gehören Beschlüsse über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie Entscheidungen über den weiteren Fortgang des Verfahrens (z. B. eine vorläufige Fortführung, ein Insolvenzplan oder eine Unternehmensstilllegung). Auch besonders bedeutsame Rechtshandlungen wie eine Betriebsveräußerung oder die Verwertung der Insolvenzmasse werden zu diesem Stichtag schriftlich entschieden.

Die Insolvenztabelle sowie die zugehörigen Anmeldungsunterlagen werden rechtzeitig in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Dies erfolgt innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.06.2026) und dem festgelegten Prüfungsstichtag (21.07.2026).

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